Förderung von Sicherheitsmaßnahmen in Badener Unternehmen
Ab 1.1.2012 besteht für Unternehmen in Baden die Möglichkeit für Sicherheitsmaßnahmen eine Förderung in der Höhe von 25% der Investitionskosten, maximal € 500,00, zu beantragen.
Das Antragsformular und die Richtlinien liegen bei der Journalgruppe der Stadtpolizei Baden, beim Wirtschaftsservice und beim Bürgerservice der Stadtgemeinde Baden auf oder sind auch unter den nachstehenden Links abrufbar.
Grundlage für eine Förderung ist eine polizeiliche Beratung über Sicherheitsmaßnahmen durch die Stadtpolizei Baden. Vereinbaren Sie einen Termin mit Bezirksinspektor Adolf Strasser, Tel. 02252/400-0 oder 0664/815 83 99.
Wichtig für die Zuerkennung der Förderung ist, dass die Sicherheitsmaßnahmen von einem dazu befugtem Unternehmen hergestellt werden, und dieses Unternehmen bestätigt, dass die Sicherheitsmaßnahme den geltenden Normen (ÖNORM, DIN, VSG, VSÖ oder VDE Richtlinien) entspricht.
Vollständig ausgefüllte Anträge sind mit den notwendigen Unterlagen bei der Stadtpolizei Baden, Hildegardgasse 6, 2500 Baden abzugeben oder postalisch einzureichen.
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