| Bezeichnung: | Adressdaten: |
|---|---|
| Anschrift: |
Kaiser-Franz-Ring 9 |
| Tel.: | 02252/86 800-540 |
| Fax.: | 02252/41 518 |
| E-Mail: | standesamt@baden.gv.at |
| Website: | http://standesamt-baden.at |
| Kontaktperson: | Claudia Spitzer |
Personenstandsangelegenheiten
wie z.B. Geburten, Hochzeiten, Wiederannahme eines früheren Namens, Sterbefälle
Mo-Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Di zusätzlich 16.00 Uhr - 19.00 Uhr (Aufgebote am Dienstag Abend bis spätestens 18 Uhr 00). Faschingdienstag und Karfreitag sowie Allerseelen bis 12.00 Uhr geöffnet. Geschlossen: 15.11., 24.12. u. 31.12.

Eheschließungen werden am Standesamt in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr vorgenommen,
an Freitagen in der Zeit von 09. 00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Um einen Termin zu besprechen, rufen sie bitte an.
An Sonn- und Feiertagen werden keine Termine angenommen.
Für die Ermittlung der Ehefähigkeit ist das Standesamt zuständig, in dem zumindest einer oder beide der Verlobten seinen Hauptwohnsitz hat bzw. haben.
Folgende Dokumente werden benötigt (im Original - keine Fotokopien):
· Abschrift aus dem Geburtenbuch: Diese erhalten Sie bei jenem Standesamt, wo Ihre Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Die Abschrift aus dem Geburtenbuch muss "neu" ausgestellt werden (nicht älter als 6 Monate). Wenn Sie in Baden geboren sind, genügt die Geburtsurkunde. Bei fremden Staatsangehörigen, die im Ausland geboren sind muss eine "neue" Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate) vorgelegt werden.
· Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Fremden: Reisepass)
· Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)
· Heiratsurkunden aller früheren Ehen
· Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (Scheidungsbeschluss -urteil mit Rechtskraftsklausel bzw. Sterbeurkunde des früherenEhegatten). Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder - Vaterschaftsanerkenntnis
· Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnung Ing. (Diplom)
· Für Personen, die noch nicht volljährig (18) sind: o Einwilligung der gesetzlichen Vertreter u. Erziehungsberechtigten o Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat.
· Urkunden, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, benötigen zum Teil eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung (Telefonische Information am Standesamt).
· Übersetzungen durch einen gerichtlich beeideten Dolmetsch in Österreich www.gerichtsdolmetscher.at .

Hochzeiten werden an den angegebenen Samstagen in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Trauungssaal des Standesamtes Baden durchgeführt.
2 0 1 1:
Oktober: 08., 29.
November: 12., 26.
Dezember: 03., 17.
2 0 1 2:
Jänner: 14., 28.
Februar: 11., 25.
März: 10., 24.
April: 14.,21.
Mai: 05., 12., 19., 26.
Juni: 02., 09., 16., 23., 30.
Juli: 07., 21.
August: 11., 25.
September: 01., 08., 15., 22., 29.
Oktober: 13., 20.
November: 10., 24.
Dezember: 01., 15.
Kontaktieren Sie uns während unserer Öffnungszeiten für eine Eheschließung in Baden.
Für "Sondertrauungen" außerhalb des Trauungssaales werden die Termine nach Absprache vergeben.
Diese sind unbedingt VOR der Reservierung der jeweiligen gewünschten Örtlichkeit (z.B. Hotel Schloss Weikersdorf, Grand Hotel Sauerhof, Grand Casino Baden, Orangerie im Doblhoffpark, Arnulf Rainer Museum, Musikpavillon im Kurpark, Rudolfshof im Kurpark, Edelsberger Wirtin) mit dem Standesamt zu vereinbaren!