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Baden bei Wien

Staatsbürgerschaftsverband

Kontaktdaten
Bezeichnung: Adressdaten:
Anschrift: Kaiser-Franz-Ring 9

Standort von Staatsbürgerschaftsverband auf herold.at anzeigen Standort
Tel.: 02252/86 800-440
Fax.: 02252/41 518
E-Mail: staatsbuergerschaft@baden.gv.at
Kontaktperson: Claudia Spitzer

Produkte und Dienstleistungen:

Staatsbürgerschaftsangelegenheiten

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Di zusätzlich 16.00 Uhr - 19.00 Uhr


Merkblatt zur Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen

Voraussetzung für die Ausstellung eines Nachweises über die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein Hauptwohnsitz in den Gemeinden Baden oder Pfaffstätten.

Bei der Antragstellung zur Erlangung eines Staatsbürgerschaftsnachweises sind möglichst alle Urkunden, welche die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Abstammung beweisen können, vorzulegen.

Benötigte Urkunden (ausschließlich im Original oder in beglaubigter Kopie)
- amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers oder der Antragstellerin
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- eigene Heiratsurkunde, bei Kindern Heiratsurkunde der Eltern
- bisheriger (alter) Staatsbürgerschaftsnachweis, nach Eheschließung Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten, bzw. bei Kindern Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
- bei behördlicher Namensänderung, Namensgebung (z.B: bei unehelich Geborenen durch denVater), Wiederannahme früherer Familiennamen, Legitimation, Adoption, etc.:
- zusätzlich alle diesbezüglichen Bescheide (Rechtskraftvermerk !) und Dokumente

Hinweise:
Bei Volljährigkeit ist dieser Antrag persönlich, für Minderjährige vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Die Antragstellung bzw. Nachweisabholung kann mittels schriftlicher Vollmacht auch von anderen Personen erfolgen; diese Bevollmächtigten müssen sich dabei ausweisen.
Fremdsprachige Urkunden müssen durch einen gerichtlich beeideten Dolmetsch in Österreich übersetzt werden.
Nachweise des akademischen Grades oder einer Standesbezeichnung (z.B. „Ing.“) durch Vorlage mit Zeugnis oder Bescheid darüber.

Kosten:
Der Staatsbürgerschaftsnachweis kostet € 36,94 (bar zu entrichten)
Für noch nicht vergebührte Dokumente und Zeugnisse (z.B: ausländische Geburts-oder Heiratsurkunden) kommt eine Gebühr lt. entsprechender Gebührentabelle hinzu.

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