Änderung des Bebauungsplanes (Plandarstellungen) sowie der Verordnung zu den Bebauungsvorschriften

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Baden beabsichtigt den Bebauungsplan (Plandarstellungen) sowie die Verordnung zu den Bebauungsvorschriften geringfügig abzuändern.

Die Änderungsentwürfe werden über 6 Wochen, das ist in der Zeit vom

22.06.2020 bis 03.08.2020

im Rathaus, 2. Stock, Abteilung Bauangelegenheiten - Baubehörde, Zimmer 2.31 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt bzw. sind mittels nachfolgender PDF-Dateien abrufbar.

Die Einsichtnahme bei der Baubehörde ist während der Öffnungszeiten (MO, MI, DO, FR von 08.00 bis 12.00 Uhr; DI von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr) nach telefonischer Terminvereinbarung unter 02252/ 86 800/ 350 möglich.

Jede(r) ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist schriftliche Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen abzugeben.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der/Die Verfasser/in einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine/ihre Anregung Berücksichtigung findet.

Genauere Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung bzw. den nachfolgenden Unterlagen:


Kundmachung


Entwurfsplan 01 Leesdorfer Hauptstraße / Josef Höfle-Gasse

Entwurfsplan 02 Palffygasse / Antonsgasse

Entwurfsplan 03 Rohrfeldgasse / Rosenbüchelgasse

Entwurfsplan 04 Braitner Straße / Sackgasse / Gartengasse

Entwurfsplan 05 Weilburgplatz

Entwurfsplan 06 Schubertgasse 8

Entwurfsplan 07 Marchetstraße 72-74

Entwurfsplan 08 Johannesgasse / Weilburgstraße / Sauerhofstraße

Entwurfsplan 09 Weilburgstraße / Sandwirtgasse

Entwurfsplan 10 Weilburgstraße

Entwurfsplan 11 Vöslauer Straße 29

Entwurfsplan 12 Triester Bundesstraße


Erläuterungsbericht Bebauungsplan

Erläuterungsbericht Verordnung Bebauungsvorschriften


Legende Bebauungsplan



22.06.2020