Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle 2026

PV-Panel

Im Jahr 2026 finden wieder drei Fördercalls für die Kategorien A, B, C und D zu folgenden Terminen statt:


• 1. Fördercall: 23.04.2026 bis 11.05.2026
• 2. Fördercall: 16.06.2026 bis 30.06.2026
• 3. Fördercall: 08.10.2026 bis 22.10.2026 


Kategorie A bis 10 kWp - fixer Fördersatz 150€/kWp

Kategorie B größer 10 bis 20 kWp - fixer Fördersatz 140€/kWp

Kategorie C größer 20 bis 100 kWp - höchstzulässiger Fördersatz 130€/kWp

Kategorie D größer 100 bis 1000 kWp - höchstzulässiger Fördersatz 120€/kWp

Speicher: fixer Fördersatz 150€/kWh (nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage)


Die wichtigsten Informationen kurz im Überblick:

  • Förderantragstellung:
    • der erste gültige Förderantrag muss vor der Inbetriebnahme der zur fördernden Maßnahme eingereicht werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Beginn der Arbeiten nach dem 21. April 2022 erfolgt ist.
    • die Förderung ist nur für Photovoltaikanlagen möglich, die ans öffentliche Netz angeschlossen sind. Hierzu ist ein vom Netzbetreiber zugewiesener Einspeisezählpunkt notwendig.
  • Reihung der Förderanträge:
    • die eingehenden Anträge der Kategorie A (bis 10 kWp) und der Kategorie B (>10 bis 20 kWp) werden nach dem Zeitpunkt der Antragstellung (Ticketziehung) gereiht.
    • die eingehenden Anträge der Kategorie C (> 20kWp bis 100 kWp) und der Kategorie D (>100 bis 1000 kWp) werden nach dem Förderbedarf in EUR je kWp gereiht. Der niedrigste Förderbedarf in EUR je kWp wird zuerst gereiht, erst bei gleichem Förderbedarf ist der Einreichzeitpunkt (Ticketziehung) entscheidend.
  • Voraussetzungen:
    • zum Zeitpunkt der Einbringung des Förderantrages müssen alle für die Errichtung erforderlichen Genehmigungen in erster Instanz oder erforderlichen Anzeigen vorliegen.
    • die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und sämtliche Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
    • Die Errichtung eines Stromspeichers allein wird nicht gefördert. Die Erweiterung eines vorhandenen Stromspeichers ist ebenso nicht förderfähig.
  • Zuschläge:
    • Innovative Anlagen - Zuschlag von 30%
    • 'Made in Europe-Bonus' - Zuschlag von max. 20%
  • Abschläge: Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder einer Fläche im Grünland - Abschlag von 25% 

Durch den Made-in-Europe-Bonus erhöht sich der Investitionszuschuss für eine PV-Anlage um einen Zuschlag von max. 20% (10% für PV-Module, 10% für den Wechselrichter), wenn diese Komponenten aus europäischer Wertschöpfung stammen. Eine europäische Wertschöpfung liegt bei Modulen und Wechselrichtern vor, wenn sämtliche Fertigungsschritte in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz erfolgt sind.
Auch der Investitionszuschuss für den Speicher erhöht sich unter diesen Bedingungen um 10%. Bei Stromspeichern hat zumindest ein Fertigungsschritt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz zu erfolgen.


Detaillierte Auskünfte und Informationen:

Website der Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)-Abwicklungsstelle:

https://www.eag-abwicklungsstelle.at/

Wichtige Unterlagen für die PV-Antragstellung der EAG-Abwicklungsstelle:

EAG Abwicklungsstelle/Wissen

Informationen des Bundesverbandes Photovoltaic Austria:

https://pvaustria.at/eag-investzuschuss/


Allgemeine Auskunft:

Abteilung Energie, Klima & Umwelt der Stadtgemeinde Baden:

Tel.:+43-2252-86800-233

E-Mail: energie-klima@stadtgemeinde-baden.at

11.02.2026