Information zu Feuerwerken

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Feuerwerk

Das Abschießen von Feuerwerken ist in einem Bundesgesetz (Pyrotechnikgesetz) geregelt. Nach diesem Gesetz gibt es vier Klassen von Feuerwerken.
In diesem Gesetz ist geregelt, dass das Abschießen von Feuerwerken im Ortsgebiet generell verboten ist.

Feuerwerke der Klassen F3 und F4 müssen von der Bezirkshauptmannschaft genehmigt werden.
Laut Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse F2 im Ortsgebiet verboten. Ausnahmen von diesem Verbot bestehen in Baden nicht.
Die Stadtgemeinde Baden führt selbst keine Feuerwerke mehr durch.

Die Stadtgemeinde Baden weist auf die bestehende Rechtslage hin und ersucht die Bevölkerung, in diesem Jahr ganz besonders auf das Abschießen von Raketen zu verzichten.

Der Verzicht auf Raketen & Co. hält die derzeit so dringend benötigen Spitalskapazitäten für Ernstfälle frei, schützt unsere Umwelt und erspart auch Tieren viele Stunden der Angst.

Vielen Dank für Ihre Kooperation und Mithilfe!


25.12.2020