Korruptionsprävention - Hinweisgeberportal

Verhaltenscodex

Ausschreibungen, Bestellungen, Verkäufe, Förderungen

Die Entscheidung (Beschlussfassung) über Vergaben, Bestellungen, Verkäufen und Förderungen obliegt - entsprechend den Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung bzw. der jeweiligen Richtlinie - dem Gemeinderat, dem Stadtrat bzw. dem Bürgermeister.

Whistleblowing-Portal / Hinweisgeberportal 

In Umsetzung der EU-Whistleblowerrichtlinie (2019/1937/EU) und des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes bietet die Stadtgemeinde Baden unter Berücksichtigung der Vertraulichkeit die Möglichkeit Meldungen von Verstößen gegen Unionsrecht insbesondere hinsichtlich der Bereiche

  • öffentliches Auftragswesen
  •  Finanzdienstleistungen
  •  Produkt- und Verkehrssicherheit
  •  Umweltschutz
  •  Strahlenschutz
  •  Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  •  Tiergesundheit und Tierschutz
  •  öffentliche Gesundheit
  •  Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

zu melden.

Für derartige Meldungen wurde ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet. Die Meldung von Verstößen kann jederzeit sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Eine anonyme schriftliche Meldemöglichkeit bietet der folgende Link, wo Sie auch weitere Informationen zum Meldesystem erfahren:

Im Hinweisgeberportal können Meldungen von Verstößen gegen EU-Recht gemäß der Richtlinie eingebracht werden (Hinweisgebermeldung).

Für eine mündliche Meldung steht die Mailbox unter +43 2252/86800/885 zur Verfügung.