Neue Förderung für Hortkinder

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Förderung

Im Bild: StR Michael Capek, Bürgermeisterin Carmen Jeitler-Cincelli und GR Christian Dusek freuen sich über die beschlossene Unterstützung. © 2025psb/c.kollerics

Baden stärkt berufstätige Eltern

„Einkommensschwächere Familien sollen bei den Hortkosten gezielt entlastet werden”, lautete der Auftrag aus dem Gemeinderatsausschuss für Bildung und Kultur. Die Abteilung Schulen und Kindergärten hat dazu nun eine neue Förderrichtlinie erarbeitet.
„Wir möchten damit insbesondere jene Eltern unterstützen, die trotz Erwerbstätigkeit mit begrenzten finanziellen Mitteln auskommen müssen“, unterstreicht Bürgermeisterin Carmen Jeitler-Cincelli.
 Die nun vorliegende Richtlinie wurde in der Gemeinderatssitzung vom 24. Juni genehmigt.

 

Initiative der Elternschaft

Ausgangspunkt für diese Initiative war ein dringender Appell des Elternvereins des Horts am Pfarrplatz, der die Stadtgemeinde darüber informierte, dass einige Familien nicht mehr für die anfallenden Hortkosten aufkommen können. Nachdem bereits im ersten Bildungsausschuss über erste Überlegungen zu diesem Thema berichtet wurde, kam in einer weiteren Sitzung ein Dringlichkeitsantrag der Grünen hinzu.
 Die zuständige Abteilung hat intensiv an einer Lösung gefeilt und nun eine Förderung vorgestellt. „Die neue Förderung hilft Eltern dabei, Kinder zu haben und gleichzeitig berufstätig sein zu können", so Bildungsstadtrat Michael Capek.
  

Landesförderung reicht oft nicht aus 

Das Land Niederösterreich bietet bereits eine einkommensabhängige Hortförderung, deren Inanspruchnahme allerdings bereits bei einem vergleichsweise niedrigen Einkommensniveau endet. Besonders bei kinderreichen Familien schnellen die Betreuungskosten rasch in eine Höhe, die ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Die Stadt hat daher eine ergänzende kommunale Förderung geschaffen, die genau hier ansetzt. 
  

Gezielte Unterstützung mit fairer, sozialer Staffelung

Die neue Förderung funktioniert grundsätzlich nach dem Vorbild der Landesförderung und ergänzt diese um eine weitere Einkommensklasse:

  • Gefördert werden Familien mit Hauptwohnsitz in Baden, deren Kinder einen Volksschulhort im Stadtgebiet besuchen
  • Die Förderhöhe wird sozial gestaffelt und basiert auf dem nachgewiesenen Familiennettoeinkommen
  • Beide Elternteile müssen nachweislich berufstätig sein 
  • Berücksichtigt werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsstunden
  • Es wird zwischen Alleinerziehenden und Zwei-Eltern-Haushalten unterschieden
  • Die Förderung greift nur bei Nicht-Inanspruchnahme anderer Zuschüsse


Ihr Wegweiser zur Antragstellung

Die Bildungsabteilung wickelt den Förderprozess ab und nimmt sich auch gerne Zeit für Beratungsgespräche: 

Mo, Di, Fr. 8 – 12 Uhr sowie Di. zusätzlich 16 – 19 Uhr.

Renngasse 9-11/3

Tel: 02252/86 800-510

Mail: bildung@baden.gv.at 


Bei Antragstellung bitte mitzubringen:

·         Bestätigung der Betreuungseinrichtung

·         Einkommensnachweise

·         Nachweise zu Alimenten bzw. Unterhaltsvorschüssen, Pflegekindergeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe sowie bedarfsorientierte Mindestsicherung und Kinderbetreuungsgeld.

25.06.2025