AnrainerInnen

JAHRESPARKBERECHTIGUNGEN
FÜR ANRAINER*INNEN

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Grünen oder Blauen Zone haben, können Sie für ein (1) Fahrzeug eine Jahresparkberechtigung für die jeweilige Zone beantragen. AnrainerInnen der Blauen Zone haben die Möglichkeit, alternativ eine Parkberechtigung für die Grüne Zone zu beantragen (Konditionen wie Grüne Zone).

Eine Jahresparkberechtigung für die Blaue Zone gilt für die gesamte Zone.

In der Grünen Zone gilt die Parkberechtigung seit 1. Juli 2025 für die ganze Grüne Zone.

Die Kennzeichen der Fahrzeuge, für die eine Jahresparkberechtigung ausgestellt wurde, sind elektronisch hinterlegt. 

Ein Verzeichnis aller Straßen in der Blauen bzw. Grünen Zone finden Sie im Anhang zur Parkabgabenverordnung (Downloads). Die seit 1. Juli 2025 nur noch für pflegende Angehörige relevanten Teilzonen sind auch in einer ebenfalls im Bereich Downloads verfügbaren Karte der Parkzonen angezeigt.

Gebühren

In der Blauen Zone beträgt die pauschalierte Abgabe (Jahresparkberechtigung) 250 Euro pro Jahr.
Zusätzlich ist die Stadtgemeinde verpflichtet, 

  • 21,00 Euro Bundesabgabe (Stand: 1. Juli 2025) und 
  • 36,90 Euro Gemeindeverwaltungsabgabe (Stand Jänner 2022) 

einzuheben (Gesamtkosten somit: 307,90 Euro).

In der Grünen Zone beläuft sich die pauschalierte Abgabe (Jahresparkberechtigung) auf 125 Euro. 

So kommen Sie zur Jahresparkberechtigung

Sie können den Antrag online stellen! Gehen Sie zur Online-Beantragung  auf diese Seite.

Alternativ können Sie den Antrag persönlich bei der Stadtpolizei stellen in der Hildegardgasse 6 (beim Journaldienst, Terminvereinbarung nicht nötig):

Montag bis Freitag    07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich   14:00 – 19:00 Uhr

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Zulassungsschein
  • Bei Firmenfahrzeugen: legen Sie eine Bestätigung des Zulassungsbesitzers bei, dass die private Nutzung des Fahrzeuges gestattet ist. Zusätzlich wird ein Nachweis über die Zahlung des Sachbezuges benötigt (z.B. aktueller Lohnzettel oder anderer geeigneter Sachbezugsnachweis - Nicht relevante Daten können geschwärzt bzw. unleserlich gemacht werden).
  • Bei Leasingfahrzeugen, die nicht auf den Leasingnehmer zugelassen sind: Bitte eine Vertragskopie (Auszug) beilegen.
  • Das Antragsformular Anrainerparken finden Sie unter Downloads