AnrainerInnen

JAHRESPARKKARTEN
FÜR ANRAINER*INNEN

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Grünen oder Blauen Zone haben, können Sie für ein (1) Fahrzeug eine Jahresparkkarte für die jeweilige Zone beantragen. AnrainerInnen der Blauen Zone haben die Möglichkeit, alternativ eine Parkberechtigung für die Grüne Zone zu beantragen (für zwei Teilzonen, Konditionen wie Grüne Zone).

Eine Jahresparkkarte für die Blaue Zone gilt für die gesamte Zone.
In der Grünen Zone gilt die Parkberechtigung für jene Teilzone (Sektor), in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet, und zusätzlich für eine zweite, unmittelbar benachbarte Teilzone.

Die Kennzeichen der Fahrzeuge, für die eine Jahresparkkarte ausgestellt wurde, sind elektronisch hinterlegt. Die bis Dezember 2021 üblichen Karten (grüne bzw. blaue folierte Papierkarten) sind seither nicht mehr erforderlich.

Ein Verzeichnis aller Straßen in der Blauen bzw. Grünen Zone (gegliedert nach Teilzonen) finden Sie im Anhang zur Parkabgabenverordnung (Downloads). Die für AnrainerInnen relevanten Teilzonen sind auch in der ebenfalls im Bereich Downloads verfügbaren Karte mit den Parkzonen angezeigt.

Gebühren

In der Blauen Zone beträgt die pauschalierte Abgabe (Jahresparkkarte) 250 Euro pro Jahr. Die Stadtgemeinde ist verpflichtet, zusätzlich 14,30 Euro Bundesabgabe und 36,90 Euro Gemeindeverwaltungsabgabe einzuheben (Gesamtkosten somit: 301,20 Euro). Gebühren lt. Stand Jänner 2022.

In der Grünen Zone beläuft sich die pauschalierte Abgabe (Jahresparkkarte) auf 125 Euro. 

So kommen Sie zur Jahresparkkarte

Sie können den Antrag online stellen! Gehen Sie zur Online-Beantragung  auf diese Seite.

Alternativ können Sie den Antrag persönlich bei der Stadtpolizei stellen in der Hildegardgasse 6 (beim Journaldienst, Terminvereinbarung nicht nötig):

Montag bis Freitag    07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich   14:00 – 19:00 Uhr

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Zulassungsschein
  • Bei Firmenfahrzeugen: legen Sie eine Bestätigung des Zulassungsbesitzers bei, dass die private Nutzung des Fahrzeuges gestattet ist. Zusätzlich wird ein Nachweis über die Zahlung des Sachbezuges benötigt (z.B. aktueller Lohnzettel oder anderer geeigneter Sachbezugsnachweis - Nicht relevante Daten können geschwärzt bzw. unleserlich gemacht werden).
  • Bei Leasingfahrzeugen, die nicht auf den Leasingnehmer zugelassen sind: Bitte eine Vertragskopie (Auszug) beilegen.
  • Das Antragsformular Anrainerparken finden Sie unter Downloads