PARKBERECHTIGUNG FÜR
PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Wenn Sie Angehörige pflegen, die ihren Hauptwohnsitz in der Grünen oder Blauen Zone haben, können Sie eine Jahresparkberechtigung für eine Teilzone der Grünen Zone beantragen:
Voraussetzung ist, dass
- für den Haushalt der betreuten Person noch keine Jahresparkberechtigung ausgestellt wurde,
- diese Person Pflegegeld bezieht und
Sie Angehörige/r dieser Person sind.
Diese Parkberechtigung ist für die jene Teilzone der Grünen Zone gültig, in der die betreute Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist bzw. die unmittelbar an deren Hauptwohnsitz angrenzt. Einen Plan mit den Teilzonen finden Sie im Bereich Downloads. Im Anhang zur Parkabgaben-Verordnung sind die Straßen bzw. Straßenzüge jeder Teilzone hausnummern-genau aufgeführt
Gebühr
Für die Parkberechtigung sind pro Jahr 50 Euro zu entrichten.
So kommen Sie zur Parkberechtigung
Das Antragsformular „Parkbewilligung für Pflegende Angehörige“ finden Sie hier oder unter Downloads.
Die o.g. Voraussetzungen sind bei Antragstellung glaubhaft zu machen.
Den Antrag stellen Sie bei der Stadtpolizei, Hildegardgasse 6, die auch für Fragen vorab zur Verfügung steht.
Montag bis Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14:00 – 19:00 Uhr