JAHRESPARKKARTEN FÜR UNTERNEHMEN
Für Unternehmen mit Standort in der Grünen oder Blauen Zone ist ebenfalls die Online-Beantragung möglich!
(siehe unten)
Unternehmer, die ihren Betriebsstandort in der Kurzparkzone (Blauen Zone) oder der Grünen Zone haben, Inhaber von betriebsnotwendigen Fahrzeugen sind und über keine bzw. nicht ausreichende Stellplätze auf Eigengrund verfügen, haben die Möglichkeit, für zwei Teilzonen der Grünen Zone eine Parkberechtigungskarte zu beantragen.
Außerdem können auch Unternehmen, die "handwerkliche Servicedienstleitungen" für Personen in der Blauen oder Grünen Zone erbringen und dafür ein Servicefahrzeug als fahrende Werkstätte benötigen, für max. 3 Fahrzeuge eine Berechtigungskarte für alle Teilzonen der Grünen Zone beantragen.
Diese Parkberechtigungen sind nur für die Grüne Zone gültig! Ausnahmen für die Blaue Zone sind nicht möglich.
Bei Antragstellung ist eine Gewerbeberechtigung eines Gewerbes glaubhaft zu machen, das typischerweise handwerkliche Tätigkeiten, Gebrechens- und Notdienste erbringt.
Gebühren
Für die Parkberechtigung sind 500 Euro pro Jahr und Kraftfahrzeug zu entrichten.
So kommen Sie zur Jahresparkkarte
Unternehmen mit Standort in der Grünen oder Blauen Zone können den Antrag online stellen!
Gehen Sie hier zur Online-Beantragung.
Alternativ können Sie den Antrag wie bisher persönlich bei der Stadtpolizei (Journaldienst) stellen. Für Unternehmen, die handwerkliche Serviceleistungen erbringen und ihren Standort außerhalb der Parkzonen haben, ist der Antrag generell weiterhin vor Ort zu stellen:
Hildegardgasse 6, Terminvereinbarung ist nicht erforderlich:
Montag bis Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14:00 – 19:00 Uhr
Bitte beantragen Sie Ihre neue Jahresparkkarte rechtzeitig!
Das Antragsformular finden Sie unter Downloads.
Bitte nach dem Ausfüllen an polizei@baden.gv.at übermitteln!