Stadt oder Bezirkshauptmannschaft - Wer ist wo zuständig?
Bundes- und Landesstrassen in Baden.pdf (0.66 MB)
Das Straßennetz in Baden
Das Badener Straßennetz umfasst ca. 150 Straßenkilometer. Es gibt, so wie überall,
ein übergeordnetes Straßennetz, das sind die Landesstraßen (auch ehemalige
Bundesstraßen) und ein untergeordnetes Straßennetz, das sind die
Gemeindestraßen.
Für Verkehrsangelegenheiten die die Straßenverkehrsordnung betreffen, wie z. B.
- Verordnung von Verkehrszeichen
- Genehmigung von verkehrsfremden Tätigkeiten auf der Straße
- Bauarbeiten auf und neben der Straße
- Genehmigung zum Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen
- Missstände wie z. B. überhängende Äste und Sträucher oder nicht geräumte Gehsteige
ist je nach Straßenart entweder
die Bezirkshauptmannschaft oder die Stadtgemeinde zuständig, unabhängig davon
ob es sich um Orts- oder Freilandgebiet handelt.
Folgende Straßen sind Landesstraßen (auch ehem. Bundesstraßen) und fallen
in die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft:
LB 17, Straßenkilometer 23,969 bis 26,044
Das ist der Bereich von der
Gemeindegrenze Traiskirchen (nördlich des ehem. Pußtastadels) bis zur
Gemeindegrenze Kottingbrunn (südlich der Rebschule).
Als Anhaltspunkt, die Kreuzung
mit der Haidhofstraße ist bei Straßenkilometer 24,582
LB 210, Badener Straße (Umfahrungsstraße), Straßenkilometer 12,559 bis
19,195
Das ist von der Gemeindegrenze
Heiligenkreuz (Siegenfelder Kreuzung L 2099) bis zur Gemeindegrenze Traiskirchen
(Kreuzung mit der Haidhofstraße).
- Helenental ab der Siegenfelderkreuzung bis zum Urtelstein
- Helenenstraße vom Urtelstein bis zur Umfahrung
- Umfahrung bis zur Haidhofstraße
LB 212, Bad Vöslauer Straße von Straßenkilometer 4,617 bis 8,541
Das ist von der Gemeindegrenze
Pfaffstätten bis zur Gemeindegrenze Sooß. Die LB 212 ist in Baden durch die
LB 210 (Umfahrungsstraße) unterbrochen.
- Wiener Straße ab Gemeindegrenze Pfaffstätten bis zur Dammgasse
- Dammgasse ab der Wiener Straße bis zur LB 210 (Umfahrung)
- Vöslauer Straße südlich der LB 210 (Umfahrung) bis zur Gemeindegrenze Sooß, beim sogenannten Südtor der Martinekkaserne.
LH 151, Straßenkilometer 13,684 bis 14,127
Das ist von der Kreuzung Wiener
Straße -Dammgasse bis Gemeindegrenze Pfaffstätten
- Wiener Straße ab Kreuzung Dammgasse bis zur Pfaffstättner Straße
- Pfaffstättner Straße von der Wiener Straße bis zur Gemeindegrenze Pfaffstätten
L 4009, Straßenkilometer 0 bis 2,392
- Braitner Straße westlich der Dammgasse bis Vöslauer Straße
- Weilburgstraße bis zur Hildegardbrücke, (die Weilburgstraße zwischen Sauerhofstraße und Elisabethstraße ist nur stadtauswärts Landesstraße, der stadteinwärtsführende Teil ist Gemeindestraße)
- Hildegardbrücke zwischen Weilburgstraße und Helenenstraße
- Helenenstraße westlich der Einmündung von der Hildegardbrücke bis zur Schloßgasse, westlicher Teil
L 4011, Straßenkilometer 0 bis 0,977
- Mühlgasse ab der Dammgasse bis zur Gemeindegrenze Pfaffstätten (Rennbahnzeile)
L 4014, Straßenkilometer 0 bis 0,779
- Braitner Straße östlich der Dammgasse bis zur Kreuzung Haidhofstraße
Für alle anderen Straßen,
Güterwege und sonstige öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Parkplätze von Einkaufsmärkten) ist die Stadtgemeinde Baden
als Verkehrsbehörde zuständig.
Genaue Auskunft erhalten Sie bei
der Bezirkshauptmannschaft Baden, Abteilung Verkehr oder bei der Stadtpolizei
Baden.
Zuständige Abteilung der Stadtgemeinde Baden:
Stadtpolizei Baden
Hildegardgasse 6
02252/400-0
polizei@baden.gv.at