Landesstraßen und Gemeindestraßen in Baden

Stadt oder Bezirkshauptmannschaft - Wer ist wo zuständig?

Bundes- und Landesstrassen in Baden.pdf (0.66 MB)

 

Das Straßennetz in Baden

Das Badener Straßennetz umfasst ca. 150 Straßenkilometer. Es gibt, so wie überall, ein übergeordnetes Straßennetz, das sind die Landesstraßen (auch ehemalige Bundesstraßen) und ein untergeordnetes Straßennetz, das sind die Gemeindestraßen.

Für Verkehrsangelegenheiten die die Straßenverkehrsordnung betreffen, wie z. B.

  • Verordnung von Verkehrszeichen
  • Genehmigung von verkehrsfremden Tätigkeiten auf der Straße
  • Bauarbeiten auf und neben der Straße
  • Genehmigung zum Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen
  • Missstände wie z. B. überhängende Äste und Sträucher oder nicht geräumte Gehsteige

ist je nach Straßenart entweder die Bezirkshauptmannschaft oder die Stadtgemeinde zuständig, unabhängig davon ob es sich um Orts- oder Freilandgebiet handelt.

 

Folgende Straßen sind Landesstraßen (auch ehem. Bundesstraßen) und fallen in die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft:

LB 17, Straßenkilometer 23,969 bis 26,044 

Das ist der Bereich von der Gemeindegrenze Traiskirchen (nördlich des ehem. Pußtastadels) bis zur Gemeindegrenze Kottingbrunn (südlich der Rebschule).

Als Anhaltspunkt, die Kreuzung mit der Haidhofstraße ist bei Straßenkilometer 24,582

 

LB 210, Badener Straße (Umfahrungsstraße), Straßenkilometer 12,559 bis 19,195

Das ist von der Gemeindegrenze Heiligenkreuz (Siegenfelder Kreuzung L 2099) bis zur Gemeindegrenze Traiskirchen (Kreuzung mit der Haidhofstraße).

  • Helenental ab der Siegenfelderkreuzung bis zum Urtelstein
  • Helenenstraße vom Urtelstein bis zur Umfahrung
  • Umfahrung bis zur Haidhofstraße

 

LB 212, Bad Vöslauer Straße von Straßenkilometer 4,617 bis 8,541

Das ist von der Gemeindegrenze Pfaffstätten bis zur Gemeindegrenze Sooß. Die LB 212 ist in Baden durch die LB 210 (Umfahrungsstraße) unterbrochen.

  • Wiener Straße ab Gemeindegrenze Pfaffstätten bis zur Dammgasse
  • Dammgasse ab der Wiener Straße bis zur LB 210 (Umfahrung)
  • Vöslauer Straße südlich der LB 210 (Umfahrung) bis zur Gemeindegrenze Sooß, beim sogenannten Südtor der Martinekkaserne.

 

LH 151, Straßenkilometer 13,684 bis 14,127

Das ist von der Kreuzung Wiener Straße -Dammgasse bis Gemeindegrenze Pfaffstätten

  • Wiener Straße ab Kreuzung Dammgasse bis zur Pfaffstättner Straße
  • Pfaffstättner Straße von der Wiener Straße bis zur Gemeindegrenze Pfaffstätten

 

L 4009, Straßenkilometer 0 bis 2,392

  • Braitner Straße westlich der Dammgasse bis Vöslauer Straße
  • Weilburgstraße bis zur Hildegardbrücke, (die Weilburgstraße zwischen Sauerhofstraße und Elisabethstraße ist nur stadtauswärts Landesstraße, der stadteinwärtsführende Teil ist Gemeindestraße)
  • Hildegardbrücke zwischen Weilburgstraße und Helenenstraße
  • Helenenstraße westlich der Einmündung von der Hildegardbrücke bis zur Schloßgasse, westlicher Teil

 

L 4011, Straßenkilometer 0 bis 0,977

  • Mühlgasse ab der Dammgasse bis zur Gemeindegrenze Pfaffstätten (Rennbahnzeile)

 

L 4014, Straßenkilometer 0 bis 0,779

  • Braitner Straße östlich der Dammgasse bis zur Kreuzung Haidhofstraße

 

Für alle anderen Straßen, Güterwege und sonstige öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Parkplätze von Einkaufsmärkten) ist die Stadtgemeinde Baden als Verkehrsbehörde zuständig.

Genaue Auskunft erhalten Sie bei der Bezirkshauptmannschaft Baden, Abteilung Verkehr oder bei der Stadtpolizei Baden.

 

Zuständige Abteilung der Stadtgemeinde Baden:

Stadtpolizei Baden
Hildegardgasse 6
02252/400-0
polizei@baden.gv.at