Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Baden; Begutachtung

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Die Niederösterreichische Landesregierung beabsichtigt, die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Baden zu beschließen. Der Entwurf wird gemäß § 4 Absatz 7 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl.Nr. 3/2015 i.d.g.F., zwei Wochen - 

vom 17.07.2024 bis 31.07.2024 

im Rathaus der Stadtgemeinde Baden, Hauptplatz 1, 2500 Baden, Bürgerservice, Erdgeschoß während der Öffnungszeiten

MO bis FR 07:30 bis 13:00 Uhr, DI zusätzlich von 16:00 bis 19:00 Uhr 

zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jede Person ist berechtigt, gemäß § 4 Absatz 7 NÖ Raumordnungsgesetz innerhalb des Begutachtungszeitraumes bis spätestens 23.08.2024 eine schriftliche Stellungnahme beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1), 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16, einzubringen. 

Die Begutachtungsunterlagen finden Sie auch auf:

https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/RegROP_BN.html

Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden in Erwätung gezogen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass abgegebene Stellungnahmen Berücksichtigung finden.

In Stellungnahmen enthaltene personenbezogene Daten werden (elektronisch) von der versendenden Stelle des Amtes der NÖ Landesregierung verarbeitet.

16.07.2024