Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer 2026

Am Sonntag, 31. Mai 2026, findet die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer statt. Die NÖ Landesregierung hat am 25.11.2025 die Auschreibung der Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer 2026 verordnet.

Als Stichtag wurde der 12. Jänner 2026 bestimmt.

An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. Jede(r) Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und übt grundsätzlich sein/ihr Wahlrecht nur in der Gemeinde bzw. in dem Wahlsprengel aus, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Stimme vor einer anderen Wahlbehörde abzugeben.

Wie und wann kann man wählen?

 a) Wählen am Wahltag (31. Mai 2026) vor der Gemeindewahlbehörde in Baden

Das Wahllokal befindet sich im, Rathaus, Fachbereich Wahlen und Statistik, Hauptplatz 1, Parterre rechts, Zi.0.03, 2500 Baden.

Wahlzeit:

Die Stimmabgabe beginnt um 10:00 Uhr und endet um 12:00 Uhr. Bei den Wahlen in die NÖ Landarbeiterkammer 2026 werden amtliche Stimmzettel verwendet, die der/die Wähler(in) im Wahllokal erhält.

b) Wählen mittels Briefwahl 

Jede/r Wahlberechtigte/r erhält von der NÖ Landarbeiterkammer spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag eine Wählerverständigungskarte, eine leeres Wahlkuvert, einen unausgefüllten amtlichen Stimmzettel, ein verschließbares Rücksendekuvert, versehen mit der Anschrift der zuständigen Wahlbehörde, sowie eine Anleitung über die Briefwahl.

Das Wahlkuvert ist im voradressierten Rücksendekuvert im Postweg oder durch Boten oder gegebenenfalls auch persönlich an die Gemeindewahlbehörde 2500 Baden zu übermitteln. 

Briefwahlunterlagen können am Wahltag, 31.5.2026, bis eine halbe Stunde vor Beginn der festgesetzten Wahlzeit, sohin bis spätestens 9.30 Uhr, in den vorhandenen Einlaufkasten (Bürgerbriefkasten) des Rathauses eingeworfen werden. Das Einwerfen in den Einlaufkasten gilt als Einlangen bei der Gemeindewahlbehörde.

Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen am Wahltag, 31.5.2026, zwischen 10 und 12 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde abgegeben werden.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Stadtgemeinde Baden, Fachbereich Wahlen und Statistik, Tel. 02252/86 800 DW 211 und 212, Fax: 86 800 DW 213 oder E-Mail: wahlen@baden.gv.at.


Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer 2026

Kundmachung der Mitglieder der Gemeinde-Sprengelwahlbehörde

Kundmachung gemäß § 18 Abs. 5 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung

Kundmachung Festsetzung des Wahllokale, der Verbotszone und der Wahlzeit

Kundmachung Auflage Wählerverzeichnis

Kundmachung Wahlvorschlag NÖ Landarbeiterkammerwahl

02.12.2025