Förderung energiesparender Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden

In der Gemeinderatssitzung am 26. September 2023 wurde die adaptierte Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen durch die Stadt Baden beschlossen. Ab 27. September 2023 ist die neue Förderrichtlinie gültig.

Förderbare Energieeffizienzmaßnahmen ab 27.09.2023:

  • Solaranlagen zur Beheizung und Warmwasserbereitung
  • Photovoltaikanlagen
  • Fernwärmeanschlüsse
  • Nachträgliche Wärmedämmung inkl. Fenster-/Glastausch
  • Lastenräder
  • Dachbegrünungen
  • Fassadenbegrünungen
  • Regenwassernutzanlagen

Förderwerber und Förderwerberinnen können volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Baden, Gemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder Vereine mit Sitz in Baden sein.
 
 Ansuchen um Förderung nach dieser Richtlinie sind samt den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 3 Monate nach Zahlungsnachweis, einer die Fördersumme übersteigenden Rechnung, der zu fördernden Maßnahme beim Energiereferat der Stadtgemeinde Baden eingereicht werden. 

Sollten beim Förderantrag Unterlagen fehlen, werden Sie vom Energiereferat einmalig aufgefordert, diese nachzureichen. Die Unterlagen müssen innerhalb von 2 Monaten ab erfolgter Aufforderung in der Förderstelle einlangen. Ansonsten gilt der Förderantrag als zurückgezogen.
 
Die detaillierte Förder-Richtlinie sowie das Antrags-Formular sind im Klima-und Energiereferat und im Bürgerservice erhältlich und nachstehend als Download zur Verfügung.

Für telefonische Auskünfte steht auch das Team des Energiereferates unter 02252-86800-233  gerne zur Verfügung.

Hinweis: Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel der Stadtgemeinde Baden ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion festgelegt werden.


PV- oder Solar-Projekt in Badener Schutzzonen

Liegt das Objekt in einer Schutzzone, muss vor Umsetzung des Projekts von der Baudirektion Baden eine schriftliche Freigabe bzw. Kenntnisnahme einer Bauanzeige eingeholt werden.

Folgende Dokumente sind für eine Prüfung durch die Baudirektion Baden in jedem Fall erforderlich:

  • Pläne und Projektbeschreibung mit eingezeichneter PV-Anlage
  • Fotos von straßenseitiger Gebäudeansicht
  • Falls vorhanden: technische Datenblätter zur PV-Anlage und Montage 

Auskunft und Einreichung bei der Baudirektion Baden:
 Tel: + 43 2252 86 800-350, E-Mail bau@baden.gv.at


Nachträgliche Wärmedämmung

Gemäß §15 Abs. 1 Z.2 lit. d NÖ Bauordnung 2014 ist die nachträgliche Herstellung einer Wärmedämmung bei Gebäuden anzeigepflichtig.

In Kienastberger, Stellner-Bichler, NÖ Baurecht, Wien, 2022, S. 206 wird klargestellt, dass von diese Bestimmung auch Dämmmaßnahmen im Bereich des Daches und über der obersten Geschoßdecke betrifft.

Bauanzeige: https://www.baden.at/de/Bauen_und_Wohnen

Auskunft und Einreichung bei der Baubehörde Baden:

Tel: +43 2252 86 800-375, E-Mail baubehoerde@baden.gv.at 

Formulare

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