ZONENPLAN
Vollbildanzeige
Diese Karte dient Ihrer Orientierung.
Verbindlich sind die vor Ort aufgestellten Verkehrszeichen, die das Einfahren in die bzw. das Verlassen der gebührenpflichtigen Zonen anzeigen.
BLAUE ZONE (max. Parkdauer: 2h)
Die Parkgebühr in der Blauen Zone beträgt 1,00 Euro pro angefangener halben Stunde. Die Gebührenpflicht besteht nur an Werktagen (incl. Samstagen), Mo-Fr 8:00 - 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr, Sa 8:00 - 12:00 Uhr. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist das Parken gebührenfrei. Siehe auch Tariftabelle unten.
Bei Parkscheinen ist die Ankunftszeit anzukreuzen bzw. einzutragen (Jahr nicht vergessen!), angefangene Viertelstunden bleiben unberücksichtigt (Sie können "aufrunden" - Achtung: nicht verwechseln mit 15-Minuten-Gratisparken, s.u.).
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Blauen Zone (Kurzparkzone) haben, können Sie eine Jahresparkkarte um 250 Euro beantragen. Die Stadtgemeinde ist verpflichtet, zusätzlich 21,00 Euro Bundesabgabe (Stand: 1. Juli 2025) und 36,90 Euro Gemeindeverwaltungsabgabe (Stand Jänner 2022) einzuheben (Gesamtkosten somit: 307,90 Euro). Alternativ können Sie auf die Parkberechtigung für die Blaue Zone verzichten und eine für die Grüne Zone beantragen (Gebühren siehe Grüne Zone).
GRÜNE ZONE 
Die Parkgebühr pro angefangener halben Stunde beträgt 0,50 Euro. Für die Grüne Zone gibt es auch Tages-, Wochen- und Monatsparkscheine. Siehe auch Tariftabelle unten.
Die Grüne Zone ist von Montag bis Freitag (8:00 - 16:00 Uhr) gebührenpflichtig. An Samstagen sowie Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Parken kostenlos.
Bei Parkscheinen ist die Ankunftszeit anzukreuzen bzw. einzutragen (Jahr nicht vergessen!), angefangene Viertelstunden bleiben unberücksichtigt (Sie können "aufrunden" - Achtung: nicht verwechseln mit 15-Minuten-Gratisparken, s.u.).
Mit Hauptwohnsitz in der Grünen Zone können Sie eine Jahresparkberechtigung um 125 Euro beantragen. Diese ist in der gesamten Grünen Zone gültig.
15-MINUTEN-GRATISPARKEN
In beiden Zonen können Sie 15 Minuten gratis parken.
Die Ankunftszeit muss minutengenau am Gratis-Parkschein (oder einem leeren Notizzettel) eingetragen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese via Park-App zu buchen.
Nach Ablauf dieser Gratis-Parkzeit muss das Fahrzeug entfernt werden!
Man kann also nicht mehrere Gratis-Parkscheine kombinieren.
Das Gratis-Parken für 15 Minuten kann auch NICHT mit normalen Parkscheinen kombiniert werden.
Die ersten 15 Minuten Parkzeit sind also NICHT generell gratis. Allerdings wird die Gebühr erst ab der vollen Viertelstunde berechnet ("aufgerundet"), somit sind die Minuten davor nicht zu bezahlen.
Bitte beachten: Parkuhren sind zum Gratisparken leider nicht zulässig!
Die Gratisparkfrist kann pro Parkvorgang nur einmalig genutzt werden.
VERWENDUNG MEHRERER PARKSCHEINE
Es ist möglich, mehrere Papier-Parkscheine zu kombinieren.
In diesem Fall ist die gleiche Ankunftszeit auf allen Parkscheinen einzutragen.

Die Gebührenpflicht gilt an Werktagen. An gesetzlichen Feiertagen ist das Parken - wie an Sonntagen - kostenfrei!
DIESE PARKSCHEINE GIBT ES
Die Parkscheine sind nach Wert abgestuft. Mit einem 2-Euro-Parkschein beispielsweise parken Sie in der Blauen Zone 1 Stunde, in der Grünen Zone 2 Stunden.
Es gibt Parkscheine für 0,50, 1,00, 2,00 und 4,00 Euro sowie Tages-, Wochen- und Monatsparkscheine (für 5, 20 bzw. 65 Euro). Wochenparkscheine gelten 8 Tage ab Entwertung, Monatsparkscheine im Kalendermonat.
Die Parkgebühr wird in 30-Minuten-Schritten berechnet. Sie können mehrere Scheine kombinieren. Bitte in alle die gleiche Ankunftszeit eintragen.
Kreuzen Sie die Zone an, in der Sie parken, sowie das Abstelldatum und tragen Sie auch das Jahr ein. Die Zeit wird zur vollen Viertelstunde aufgerundet.
BEI LÄNGEREM AUFENTHALT (wie Kur oder Reha)
Ausführliche Informationen speziell für Kur- oder Reha-Gäste finden Sie im Bereich "Häufig gestellte Fragen".
Erläuterung zur Gebührenordnung für Anwohner-Jahresparkkarten (Blaue Zone)
Wird eine Jahresparkkarte für 2 Jahre beantragt, sind Zusatzabgaben nur einmal zu entrichten.
Baden ist dazu verpflichtet, die gesetzlichen Bundes- und Landesabgaben einzuheben. Abgaben richten sich nach folgenden Grundlagen:
- Da die Blaue Zone und die Grüne Zone verschiedene Gesetzesbereiche (Straßenverkehr bzw. Abgabenrecht) betreffen, kommen auch verschiedene Gemeindeverwaltungsabgabetarife zur Anwendung.
- Die Blaue Zone (Kurzparkzone) wird gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt.
- Die Grüne Zone wird dagegen durch das Nö. Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz geregelt.
- Die Bundesabgabe richtet sich nach dem Gebührengesetz des Bundes und gilt in ganz Österreich.
- Die Höhe der Gemeindeverwaltungsabgabe ist landesgesetzlich geregelt und gilt für ganz Niederösterreich.