„Sauber Heizen für Alle“ 2025

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Heizungsregler

Einkommensschwache Haushalte werden von Bundesseite mit bis zu 100% Förderung bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme unterstützt.

Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2025 verläuft in drei Schritten:

  • Registrierung
  • Antragstellung 
  • Endabrechnung

Seit 02.01.2025 ist die Online-Registrierung möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2025 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht. Erst danach erfolgt die Antragstellung.

Wer wird gefördert:

Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz, die Eigentümer des zu fördernden Gebäudes sind (Meldestichtag 31.12.2023) und die ein bestimmtes Nettoeinkommen nicht überschreiten. Förderungsanträge für eine soziale Zusatzförderung können von Gebäudeeigentümer:innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort eingereicht werden.

Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit gelten jedenfalls gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen der GIS-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z.B. die Wohnbeihilfe – als Nachweis gelten.

Was wird gefördert:

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Soweit erforderlich, sind zusätzliche Kriterien der jeweiligen Landesförderungsstelle nachzuweisen.


Weitere Informationen:

Niederösterreichische Landesregierung:

https://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/sauber_heizen.html

Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC):

https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2025

Niederösterreich:
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung
Tel: 0 27 42/22 133
Webseite

Für allgemeine Fragen vor der Registrierung kontaktieren Sie bitte die Hotline:
NÖ Wohnbauhotline: 02742/22133
Mo – Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr

Bei Fragen nach Registrierung zu Ihrem konkretem Fall kontaktieren Sie bitte die zuständigen Bearbeiter:

02742/9005 - 11325
02742/9005 - 11326

30.09.2025