E-Mobilitätsförderungen des Bundes 2025/26

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E-Ladestelle

©gkoch

Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) stellt für das Jahr 2025 insgesamt 30 Millionen Euro für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Förderung beendet, eine neue Registrierung oder Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Folgende Förderungsprogramme stehen für Privatpersonen zur Verfügung:

  • (E-Zweiräder für Private 2025 – eRide)
    • vorzeitig beendet. Registrierungen sind nicht mehr möglich. Anträge für bereits registrierte Fahrzeuge können nach wie vor gestellt werden.
  • E-Ladeinfrastruktur für Private 2025 – eRide
    • betrifft intelligente Ladekabel, Wallboxen (Heimladestationen) im Ein-/Zweifamilienwohnhaus und Wallboxen im Mehrparteienwohnhaus - alle Informationen finden Sie hier.
  • (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2025 – alle Informationen finden Sie hier


Wichtige Hinweise:

E-Ladeinfrastruktur:

  • Registrierung: ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2026, möglich. 
  • Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden 
  • UND die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.

(E-)Transporträdern und (E-)Falträdern:

  • Registrierung: ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens  jedoch bis 27.02.2026 (12 Uhr) möglich. 
  • Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.


Folgende Förderungsprogramme stehen für Betriebe und Gemeinden zur Verfügung:

  • (E-Zweiräder für Betriebe 2025 - eRide)
    • vorzeitig beendet. Registrierungen sind nicht mehr möglich. Anträge für bereits registrierte Fahrzeuge können nach wie vor gestellt werden.
  • E-Ladeinfrastruktur für Betriebe 2025 - eRide
    • betrifft die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur (Standsäulen und/oder Wallboxen), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist – alle Informationen finden Sie hier.
  • Radabstellanlagen für Betriebe 2025 – alle Informationen finden Sie hier.
  • (E-Mobilitätsmanagement)
    • Das Teilbudget für die Förderung der E-Mobilität (VOR Umsetzung eingereichte Maßnahmen) wurde vollständig ausgeschöpft. Die Teilmaßnahme wurde per 04.12.2025 erfolgreich beendet.
  • Mobilitätsmanagement
    • betrifft die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- Fußverkehr – alle Informationen finden Sie hier.
  • (Radschnellverbindungen und Radnetzausbauprogramme)
    • Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden zur Gänze ausgeschöpft und zahlreiche Projekte zur Umsetzung einer aktiven und klimaneutralen Mobilitätszukunft konnten initiiert werden.   

      Eine Fortführung bzw. Neuauflage der Förderungsinitiative klimaaktiv mobil kann 2026 im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen.   


Detailierte Auskünfte und Informationen:

KPC und Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK):

https://www.umweltfoerderung.at/e-mob-2025


Bundeskanzleramt Österreich:

https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/elektroautos_und_e_mobilitaet/Seite.4320020


Allgemeine Auskunft:

Abteilung Energie, Klima & Umwelt der Stadtgemeinde Baden:

Tel.:+43-2252-86800-233

E-Mail: energie-klima@baden.gv.at

29.10.2025