Citybus: Schießgraben und Melkergründe wieder direkt mit dem Josefsplatz verbunden

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Citybus

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Mit Dezember 2025 wurden die Fahrpläne des Citybusses angepasst. Ziel dieser Umstellung war es, den Betrieb stabiler zu machen und Verspätungen im innerstädtischen Verkehr zu reduzieren. Die neuen Fahrpläne sollten mehr Puffer im System schaffen und damit für mehr Verlässlichkeit sorgen.

Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass diese Änderungen für manche Fahrgäste mit Einschränkungen verbunden waren. Vor allem aus den Bereichen Schießgraben und Melkergründe war das direkte Erreichen des Stadtzentrums nicht mehr in der gewohnten Form in beiden Richtungen möglich. Die Stadtgemeinde hat daher bei der NÖVOG die notwendigen Änderungen eingefordert.

Das Ergebnis dieser Gespräche ist eine gezielte Nachjustierung der Citybuspläne, die mit 9. Februar in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Relationen im Citybusnetz wieder umsteigefrei und direkt vom bzw. zum Josefsplatz geführt. Teilweise erfolgt dies mit einer geänderten Linienbezeichnung, das eingesetzte Fahrzeug bleibt jedoch dasselbe, die Fahrgäste müssen nicht umsteigen.

Im Unterschied zum seit 14. Dezember 2025 gültigen Fahrplan sind damit auch Schießgraben und Melkergründe wieder auf direktem Weg mit dem Josefsplatz verbunden. Damit wird die direkte Anbindung an das Stadtzentrum wiederhergestellt, ohne das ursprüngliche Ziel eines stabileren Fahrbetriebs aus den Augen zu verlieren.

Unverändert bleiben lediglich jene über den Tag verteilten Ausnahmesituationen, in denen Busse zum Zwischenladen aus dem Linienverkehr genommen und durch ein anderes Fahrzeug ersetzt werden müssen. Diese betrieblich notwendigen Abläufe werden so organisiert, dass sie für die Fahrgäste möglichst wenig spürbar sind.

Die Stadtregierung betont, dass die Weiterentwicklung des Citybusnetzes ein laufender Prozess ist. Ziel bleibt ein verlässlicher und alltagstauglicher öffentlicher Verkehr, der sowohl stabil im Betrieb ist als auch eine gute Erreichbarkeit des Stadtzentrums gewährleistet. Die nunmehrige Anpassung verbindet diese beiden Anliegen.

16.01.2026