Konstruktive Zusammenarbeit aller Parteien bei Parkraumkonzept und Mobilitätspaket

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Verkehrsschild "Parken"

Novelle der Parkraumverordnung mit ersten Verbesserungen einstimmig angenommen
 
Die Evaluierung des Parkraumkonzepts, das am 29. Juni 2021 vom Gemeinderat beschlossen wurde und am 1. September 2021 in Kraft getreten ist sowie die Ausschreibung eines Mobilitätspakets waren von Beginn an wichtige Elemente der neuen Regelung. In den vergangenen Wochen wurden daher mehrmals Parkraum-Zählungen vorgenommen, Gespräche mit BürgerInnen und VertreterInnen der Wirtschaft geführt sowie Parteiengespräche abgehalten.
 
Konstruktive Zusammenarbeit aller Parteien hat bei Konzept-Überarbeitung Priorität
Alle Parteien des Badener Gemeinderates sind sich einig, dass man mit vereinten Kräften an einer grundlegenden Überarbeitung des Parkraumkonzeptes arbeiten wird. Im vertrauensvollen Miteinander wird an einer guten Lösung für die Stadt gearbeitet. Es geht um eine sachorientierte, konstruktive Zusammenarbeit, die einschließt und nicht ausschließt.

Das erklärte Ziel: Am Ende des Prozesses sollen eine Überarbeitung des Parkraumkonzeptes und ein modernes Mobilitätspaket für Baden stehen. Dies soll sich auch in der neuen Verordnung des Gemeinderats widerspiegeln, die ab 1. September 2022 gelten soll.
 
Die aus den bisher geführten Gesprächen und aus Rückmeldungen gewonnenen Erkenntnisse wurden in eine Novelle der Verordnung zusammengefasst, die im Gemeinderat einstimmig angenommen wurde. Diese tritt am 6. Dezember 2021 in Kraft.

Die erste Novelle beinhaltet folgende Verbesserungen:

• Stadt Baden übernimmt Service-Gebühren für Handy-Parken
Die Stadtgemeinde Baden übernimmt künftig die derzeit anfallenden 18 Cent Serviceentgelt des Anbieters „Handyparken.at“ (A1-Handyparken) zur Gänze, auch für NutzerInnen anderer, ebenfalls in Baden zur Verfügung stehender Anbieter, werden 18 Cent Servicegebühr pro Parkvorgang von der Stadt Baden übernommen.

• Zusätzliche „Grüne Zone“ für AnrainerInnen der Kurzparkzone
Mit einem Aufpreis von 50 €  pro Jahr haben AnrainerInnen der Kurzparkzone (Blaue Zone) nun die Möglichkeit, auch in einer unmittelbar angrenzenden Teilzone der „Grünen Zone“ zu parken.

• Lösung für pflegende Angehörige  
Mit einer Berechtigungskarte zu 50 € pro Jahr können pflegende Angehörige, die ohne Gewerbsabsicht pflegebedürftige Personen betreuen, künftig in jener Teilzone der „Grünen Zone“ parken, in der die zu pflegende verwandte Person Hauptwohnsitz gemeldet ist.

• Jahresparkkarte für Gesundheitsdienstleister
Gewerblich tätige Personen im Gesundheitsdienst, die nicht ohnehin bereits aufgrund bestehender gesetzlicher Bestimmungen von der Abgabepflicht gemäß Straßenverkehrsordnung ausgenommen sind, und welche Tätigkeiten nach dem Hausbetreuungsgesetz und dem Hebammengesetz erbringen, haben nun die Möglichkeit, für 250 € eine Berechtigungskarte für ein Jahr zu erwerben. Diese ist in allen Teilzonen der „Grünen Zone“ gültig.

• Lösung für handwerkliche Betriebe, Not- und Gebrechensdienste
Für Firmen, die „handwerkliche Servicedienstleistungen“ erbringen und dabei auf Servicefahrzeuge angewiesen sind, wurde eine Pauschalierungsmöglichkeit eingeführt. Dabei kann eine Firma für 500 € pro Jahr und Kraftfahrzeug (maximal drei Fahrzeuge) eine Parkberechtigung für alle Teilzonen der „Grünen Zone“ erwerben.

• Erweiterung der Grünen Zone nach Anrainergesprächen
In Rücksprache mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern werden die Teilzonen der „Grünen Zone“ in einigen Randbereichen erweitert. Die gesamte Aufstellung der betroffenen Straßenzüge finden Sie ab 6. Dezember auf www.baden.at/parken.
 
Zusätzlich zu den im Rahmen der Novelle beschlossenen Maßnahmen wurden in der Sitzung vom 16. November auch folgende Zusatzanträge angenommen:
 
• Einrichtung eines Shuttle-Service
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die aufgrund der Wohnadresse bzw. des Dienstbeginns und/oder Dienstschluss das Benützen der Öffentlichen Verkehrsangebote nicht möglich ist, soll so bald als möglich ein Shuttle-Dienst eingerichtet werden (wie etwa von und zum Parkplatz bei der Trabrennbahn). Bis zur Realisierung eines umfangreichen Mobilitätspaketes wird diese Lösung als Überbrückungsangebot organisiert. Die Gespräche sollen bis 13. Dezember abgeschlossen sein und die Umsetzung ab Mitte Jänner 2022 erfolgen.

• Befristete Aufhebung der Parkgebühr im Parkdeck Zentrum-Süd
Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Badener Unternehmen eine zentrumsnahe Parkmöglichkeit zu bieten, hat der Gemeinderat die Aufhebung der Gebührenpflicht im Parkdeck Zentrum Süd bis 6. Februar 2022 genehmigt.
 
Wie geht es weiter?
Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe wird sich noch in diesem Jahr konstituieren und ihre Arbeit aufnehmen. Ein diesbezüglicher Antrag soll für die Gemeinderatssitzung im Dezember vorbereitet werden. Im vertrauensvollen Miteinander soll es gelingen, drei Ziele gemeinsam zu erreichen: Eine Lösung für das Parkplatzproblem zu finden, mehr Parkplätze zu schaffen und ein attraktives Angebot für eine nachhaltige Änderung des Mobilitätsverhaltens anzubieten.


18.11.2021