Aktuelle Bundesförderungen für Photovoltaik-Anlagen und Speicher über die EAG-Abwicklungsstelle

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Photovoltaik-Anlage Pfarrgasse 14, Baden 2500

©Koch

Am 08. Oktober 2025 startet der 3. Fördercall der EAG-Abwicklungsstelle.

Kategorie A bis 10 kWp - Fördermittel 5 Mio. EUR - fixer Fördersatz 160 EUR/kWp

Kategorie B größer 10 bis 20 kWp - Fördermittel 5 Mio. EUR - fixer Fördersatz 150 EUR/kWp

Kategorie C größer 20 bis 100 kWp - Fördermittel 15 Mio. EUR - höchstzulässiger Fördersatz 140 EUR/kWp

Kategorie D größer 100 kWp - Fördermittel 15 Mio. EUR - höchstzulässiger Fördersatz 130 EUR/kWp

Speicher: fixer Fördersatz 150 EUR/kWh


Im Jahr 2025 finden drei Fördercalls für die Kategorien A, B, C und D zu folgenden Terminen statt:


• 1. Fördercall: 23.04.2025 bis 08.05.2025 (beendet)
• 2. Fördercall: 23.06.2025 bis 07.07.2025 (beendet)
• 3. Fördercall: 08.10.2025 bis 22.10.2025


Die wichtigsten Informationen kurz im Überblick:

  • Förderantragstellung:
    • der erste gültige Förderantrag muss vor der Inberiebnahme der Anlage eingereicht werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Beginn der Arbeiten nach dem 21. April 2022 erfolgt ist.
    • die Förderung ist nur für Photovoltaikanlagen möglich, die ans öffentliche Netz angeschlossen sind. Hierzu ist ein vom Netzbetreiber zugewiesener Einspeisezählpunkt notwendig.
  • Reihung der Förderanträge:
    • die eingehenden Anträge der Kategorie A (bis 10 kWp) und der Kategorie B (>10 bis 20 kWp) werden nach dem Zeitpunkt der Antragstellung (Ticketziehung) gereiht.
    • die eingehenden Anträge der Kategorie C (> 20kWp bis 100 kWp) und der Kategorie D (>100 kWp) werden nach dem Förderbedarf in EUR je kWp gereiht. Der niedrigste Förderbedarf       in EUR je kWp wird zuerst gereiht, erst bei gleichem Förderbedarf ist der Einreichzeitpunkt (Ticketziehung) entscheidend.
  • Voraussetzungen:
    • zum Zeitpunkt der Einbringung des Förderantrages müssen alle für die Errichtung erforderlichen Genehmigungen in erster Instanz oder erforderlichen Anzeigen vorliegen.
    • die Anlage muss dem Stand der Technik entspechen und sämtliche Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.
  • Ab Juni 2025: „Made-in-Europe–Bonus“ für PV-Module, Wechselrichter und Speicher mit europäischer Wertschöpfung.

Durch den Made-in-Europe-Bonus erhöht sich der Investitionszuschuss für eine PV-Anlage um einen Zuschlag von max. 20% (10% für PV-Module, 10% für den Wechselrichter), wenn diese Komponenten aus europäischer Wertschöpfung stammen. Eine europäische Wertschöpfung liegt bei Modulen und Wechselrichtern vor, wenn sämtliche Fertigungsschritte in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz erfolgt sind.
Auch der Investitionszuschuss für den Speicher erhöht sich unter diesen Bedingungen um 10%. Bei Stromspeichern hat zumindest ein Fertigungsschritt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz zu erfolgen.


Detailierte Auskünfte und Informationen:

Website der Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)-Abwicklungsstelle:

https://www.eag-abwicklungsstelle.at/

Wichtige Unterlagen für die PV-Antragstellung der EAG-Abwicklungsstelle:

EAG Abwicklungsstelle/Wissen

Informationen des Bundesverbandes Photovoltaic Austria:

https://pvaustria.at/eag-investitionsforderung-startet-heute-am-23-04-um-17-uhr/


Allgemeine Auskunft:

Abteilung Energie und Klima der Stadtgemeinde Baden:

Tel.:+43-2252-86800-233

E-Mail: energie-klima@stadtgemeinde-baden.at

30.04.2025