AGB Baden Card


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Erwerb einer Baden Card bzw. der Verlängerung einer bestehenden Baden Card


Wozu berechtigt die BadenCard?

Die Baden Card berechtigt zur Einfahrt auf das Areal des Altstoffsammelzentrums der Stadtgemeinde Baden mit einem Kraftfahrzeug samt Anhänger während dessen Öffnungszeiten.

Mit der Verwendung der Baden Card unterwerfen sich die Bürger der Hausordnung des Altstoffsammelzentrums der Stadtgemeinde Baden und verpflichten sich die allgemeinen Grundsätze der Mülltrennung zu beachten.



Wer hat Anspruch auf eine Baden Card?

  • In der Stadtgemeinde Baden haupt- oder nebenwohnsitz gemeldete volljährige Personen (Wohnsitz Baden Card).
  • In der Stadtgemeinde Traiskirchen hauptwohnsitz gemeldete volljährige Bewohner der an die Versorgungssysteme der Stadtgemeinde Baden angeschlossenen Objekte der Haidhofstraße.
  • Eigentümer bzw. Miteigentümer von im Gemeindegebiet liegenden bebauten oder unbebauten Liegenschaften, mit Ausnahme von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken (Eigentümer Baden Card).
  • Institutionen mit Sitz in Baden deren Tätigkeit - aufgrund ihres nachgewiesenen ehrenamtlichen Dienstes an der Gesellschaft bzw. im Tier- oder Umweltschutz - im öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde Baden liegt.

Pro Person bzw. berechtigte Institution kann die Ausstellung maximal einer Baden Card beantragt werden. Dies gilt auch für  Personen, die sowohl in Baden gemeldet sind als auch Eigentümer bzw. Miteigentümer einer oder mehrerer Liegenschaften sind.

Die Baden Card ist nicht übertragbar.

Die Beantragung der Baden Card kann persönlich, für Institutionen durch zur Vertretung nach außen befugte Personen, oder durch einen bevollmächtigten Vertreter im Bürgerservice der Stadtgemeinde Baden unter Nachweis der Identität erfolgen.

Bei Beantragung einer Eigentümer Baden Card ist zusätzlich ein aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.

Keinen Anspruch auf eine Baden Card besteht für:

  • Gewerbetreibende
  • Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke im Gemeindegebiet
  • Eigentümer von landwirtschaftlichen Grundstücken


Preise, Gültigkeit und Verlängerung der Baden Card

  • Die Erstausstellung einer BadenCard kostet: EUR 16,00 (Stand 2024)
  • Die Verlängerung einer bestehenden BadenCard kostet: EUR 11,00 (Stand 2024)
  • Die Ausstellung bzw. die Verlängerung der Baden Card für in Traiskirchen gemeldete Bewohner der Haidhofstraße kostet: EUR 31,00(Stand 2024)
  • Die Erstausstellung und Verlängerung der Baden Card für die berechtigten Institutionen erfolgt kostenlos.
  • Die Ausstellung eines Duplikates (nach Verlust oder Beschädigung) kostet: EUR 5,00 (Stand 2024)

Die angegebenen Kostenbeiträge valorisieren sich gemäß den in der jeweils für das aktuelle Jahr gültigen Voranschlagsverordnung angegebenen Werten.

Die jeweils für die Verlängerung der Baden Card fällige Gebühr findet sich auch auf der Homepage der Stadtgemeinde Baden unter dem Punkt: Bauhof Altstoffsammelzentrum.

Die Preise verstehen sich pro angefangenem Nutzungsjahr und können bei Zurückgabe der Baden Card vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht aliquot refundiert werden.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

Die Gültigkeit der Baden Card beträgt ab Ausstellung bzw. Verlängerung 365 Tage und berechtigt in diesem Zeitraum zu max. 52 Einfahrten in das Altstoffsammelzentrum.

Sollten die 52 Einfahrten bereits vor Ablauf der Gültigkeit der Baden Card erfolgt sein, so ist bis zum Ende der aktuellen Periode keine weitere Einfahrt möglich.

Die Nutzung der Baden Card ist auch, bis zum aktuellen Ende der Gültigkeitsdauer, weiterhin möglich:

  • bei Wegzug aus dem Gemeindegebiet
  • bei Tod des Karteninhabers.

Eine Verlängerung der Baden Card ist in diesen Fällen jedoch nicht möglich.

Nach Ausstellung einer Duplikat-Baden Card wird die ursprüngl. Baden Card unbrauchbar, die Gültigkeit der aktuellen Periode hinsichtlich Zeitraum und der noch möglichen Zufahrten wird für die Duplikat-Baden Card übernommen, dh die Ausstellung einer Duplikat-Baden Card führt weder zu einer Verlängerung des ursprünglichen Gültigkeitszeitraumes noch zu einer Erhöhung der Anzahl der möglichen Zufahrten.



Wie funktioniert die Verlängerung?

Eine Verlängerung der Baden Card kann persönlich im Bürgerservice unter Vorlage der alten Karte, eines Lichtbildausweises und der Bezahlung der Verlängerungsgebühr erfolgen. Auch hier kann ein bevollmächtigter Vertreter damit betraut werden.

Eine online-Verlängerung über die Homepage der Stadtgemeinde Baden unter Angabe der aufgedruckten Kartennummer, Eingabe des Geburtsdatums und Bezahlung mittels Sofortüberweisung oder Kreditkarte ist grundsätzlich ebenfalls möglich.

Die Möglichkeit einer online-Verlängerung besteht bei der Eigentümer Baden Card jedoch nur für 4 aufeinanderfolgende Jahre, da der Fortbestand des Eigentums alle 5 Jahre durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges (nicht älter als 3 Monate) nachzuweisen ist.

Das Angebot der online-Verlängerung der Baden Card ist freibleibend. Die Annahme erfolgt durch Überweisung der entsprechenden Gebühr durch den Bürger.

Die Verlängerung erfolgt zeitnah nach dem Einlangen der entsprechenden Gebühr auf dem Konto der Stadtgemeinde Baden. Als „zeitnah“ wird ein Zeitraum von 5 Werktagen gesehen.

Die Stadtgemeinde Baden haftet nicht für technische Probleme die sich aus dem Überweisungsvorgang ergeben.

Ein Anspruch auf Verlängerung der Baden Card besteht erst nach dem Einlangen der Gebühr auf dem Konto der Stadtgemeinde Baden.

Die Stadtgemeinde Baden macht darauf aufmerksam, dass die Baden Card für die Einfahrt zum Altstoffsammelzentrum rechtzeitig vom Karteninhaber zu verlängern ist, da die Schrankenanlage mit abgelaufener Karte nicht geöffnet werden kann.

Die Stadtgemeinde Baden bemüht sich ein Erinnerungsservice zu installieren, das den jeweiligen Karteninhaber auf das baldige Auslaufen seiner Baden Card hinweisen soll, kann diesen Service jedoch nicht garantieren und führt eine unterbliebene Erinnerung keinesfalls zu einer längeren Nutzungsdauer der Baden Card. Es bleibt in der Verantwortung des Karteninhabers für eine rechtzeitige Verlängerung zu sorgen, da andernfalls eine abermalige Erstausstellung zu erfolgen hat.


Datenverarbeitung:

Die personenbezogenen Daten der antragstellenden Bürger werden zur Bearbeitung des Antrags auf Erhalt der Baden Card sowie für die Dauer der aufrechten Nutzungserlaubnis zum Zwecke der ordnungsgemäßen Abwicklung der Nutzung und Gewährung der mit der Baden Card verbundenen Vorteile gespeichert und verarbeitet. Darüber hinaus werden die im Zusammenhang mit der Baden Card verarbeiteten personenbezogenen Daten der Karteninhaber nach Ablauf der Nutzungsdauer für drei Monate gespeichert, um einerseits eine allenfalls notwendige nachträgliche Abwicklung der Nutzung im Nutzungszeitraum zu garantieren und andererseits den Karteninhabern im Zeitraum von drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer die Möglichkeit einer online-Verlängerung zu eröffnen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt spätestens drei Monate nach Ablauf der Nutzungsdauer. Nach Ablauf der 3-Monatsfrist ist eine online-Verlängerung nicht mehr möglich und ist eine persönliche Beantragung einer Erstausstellung im Bürgerservice der Stadtgemeinde Baden zu einem höheren Tarif als bei bloßer Verlängerung erforderlich.



Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums:

Dienstag: 6.30 - 12 Uhr

Mittwoch: 6.30 - 12 Uhr

Donnerstag: 6.30 - 12 Uhr

Freitag: 6.30 - 19 Uhr

Samstag: 9.00 - 13 Uhr

(vorbehaltlich behördlicher Schließungen bzw. weitergehender Einschränkungen).



Was wird übernommen?

Sperrmüll:

Abfall, der aufgrund seiner Größe (nicht Menge!) nicht in die an der Liegenschaft bereitgestellte Mülltonne passt. Müll in Säcken ist kein Sperrmüll, sondern gehört in die Restmülltonne oder in die am Gemeindeamt erhältlichen Restmüllsäcke des GVA-Baden.

Nur Haushaltsmengen (rund 2 Kubikmeter)

Problemstoffe, z.B:

Medikamente: (möglichst originalverpackt)

Kosmetika: Deos und Antitranspirantien, Haarfärbemittel, etc.

Batterien: Kfz-Batterien (mit Säure), Akkus, etc.

Energiespar- bzw. Gasentladungslampen

Altöle: Motor- und Getriebeöle, Schmierfette, etc.

Pflanzenschutzmittel: Insektizide, Pestizide, etc.

Chemikalien: Salze, Säuren, Laugen, etc.

Lösungsmittel: Fleckputzmittel, Farbverdünner, etc.

Farben und Lacke: Farben und Lacke in Dosen, Klebstoffe, etc.

Spraydosen und Druckgaspackungen: Sprays mit Restinhalten, etc.

Schwermetallhältige Abfälle: Thermometer, etc.

Belassen Sie Ihre Problemstoffe getrennt, wenn möglich in der Originalverpackung.

Stellen Sie Problemstoffe niemals zu den Sammelstellen, sondern übergeben Sie diese persönlich dem Übernahmepersonal!

Das Betreten der Problemstoffsammelstelle ist nur dem Übernahmepersonal erlaubt!

Eisen- und Metallschrott

Kartonagen (kein Altpapier)

Altholz (nicht druckimprägniert)

Grünschnitt

Textilien

Verpackungsstyropor

Elektro- und Elektronikschrott

Kühlgeräte

Autoreifen (ohne Felgen)

Altspeisefett im NÖLI



Was wird nicht übernommen?

Haus oder Wohnungsräumungen

Abfälle in Säcken

Abfälle aus Betrieben


Streitigkeiten

Auf etwaige Streitigkeiten ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.


Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für Baden sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.