Die Gebührenpflicht gilt an "Werktagen", sowohl in der Grünen als auch in der Blauen Zone. Sie gilt nicht an Feiertagen.
Als Feiertage gelten die folgenden österreichweit gesetzlichen Feiertage:
- 1. Jänner (Neujahr)
- 6. Jänner (Heilige Drei Könige)
- Ostermontag
- 1. Mai (Staatsfeiertag)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- 15. August (Mariä Himmelfahrt)
- 26. Oktober (Nationalfeiertag)
- 1. November (Allerheiligen)
- 8. Dezember (Mariä Empfängnis)
- 25. Dezember (Weihnachten)
- 26. Dezember (Stephanstag)
An den oben aufgeführten gesetzlichen Feiertagen parken Sie in Baden gebührenfrei.
Der 15. November (Leopoldi) ist ein Feiertag in Niederösterreich, aber kein österreichweit gesetzlicher Feiertag. An diesem Tag ist nicht generell arbeitsfrei.
Daher ist an diesem Tag das Parken gebührenpflichtig.