Parken mit Parkausweis nach § 29 b StVO
Personen, die über einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29 b der Straßenverkehrsordnung (StVO) verfügen, können in ganz Österreich unter anderem in Kurzparkzonen zeitlich unbegrenzt parken.
In Baden ist das Parken mit diesem Ausweis außerdem gebührenfrei.
Das gilt auch für die Grüne Parkzone (§ 8 e Nö Kraftfahrzeugabstell-Abgabegesetz).
Der Ausweis muss gut erkennbar im Fahrzeug angebracht sein. Mehr dazu auf www.oesterreich.gv.at .
Parkplätze für Personen mit Ausweis gemäß § 29b StVO
Liste Stellplätze gem. § 29b StVO (PDF 0.08 MB)
Online-Plan Stellplätze gem. § 29b StVO