JAHRESPARKKARTEN FÜR
PERSONENBETREUUNG (gewerblich)
Wenn Sie Gesundheitsdienstleistungen im Sinne
- des § 1 Abs. 3 bis 5 Hausbetreuungsgesetz bzw.
- des § 2 Hebammengesetz erbringen und
- dabei Personen betreuen, die ihren Hauptwohnsitz in der Grünen oder Blauen Zone haben,
können Sie eine Jahresparkkarte beantragen.
Diese Parkberechtigung ist für die Grüne Zone gültig (alle Teilzonen).
Gebühr
Pro Jahr sind 250 Euro zu entrichten.
So kommen Sie zur Jahresparkkarte:
Bitte weisen Sie bei der Antragstellung nach:
- ein Dienstverhältnis zu einem gemeinnützigen Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienst präventiver, betreuender und rehabilitativer Art oder
- als Betreuungskraft ein direktes Arbeitsverhältnisses zur betreuten Pflegegeld beziehenden Person oder deren Angehörigen oder
- eine entsprechende Gewerbe- oder Berufsberechtigung.
Ansuchen richten Sie bitte an die Stadtpolizei Baden, die auch für Fragen vorab zur Verfügung steht.
Das Formular finden Sie hier oder unter Formulare.
Den Antrag stellen Sie bei der Stadtpolizei, Hildegardgasse 6:
Montag bis Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14:00 – 19:00 Uhr