Auf vielfache Anfrage: Muster für unentgeltliche Bittleihe (Prekarium)

Ukraine

Viele Badenerinnen und Badener möchten Wohnräumlichkeiten zur Verfügung stellen, um geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Unterkunft bieten zu können, ohne dabei einen Mietvertrag abzuschließen.
Auf vielfachen Wunsch stellt die Stadtgemeinde Baden ein Muster für einen so genannten Bittleihevertrag zur Verfügung, der bei der unentgeltlichen Überlassung von Wohnraum allenfalls zur Anwendung kommen könnte.
Die sogenannte Bittleihe (das Prekarium) ist eine Abart der Leihe, bei der die Verleiher das Recht haben, den Leihgegenstand jederzeit zurückzufordern.

Bitte unbedingt zu beachten!

Das Muster-Bittleiheformular ist eine unbürokratische Serviceleistung, die zur praxisorientieren Hilfestellung gedacht ist. Die Stadtgemeinde Baden ist allerdings nicht befugt, in Miet- und Wohnrechtsbelangen Rechtsauskünfte zu erteilen. Daher kann auch aus der Zurverfügungstellung eines Musters für eine Bittleihe keinesfalls eine Haftung der Gemeinde abgeleitet werden.

Wichtig!
Fett markierte und unterstrichene Wortfolgen wie „unentgeltlicher Gebrauch“ und „gegen jederzeitigen Widerruf“ sollten jedenfalls nicht weggelassen werden! Zudem sollte bei der Anwendung einer Bittleihe auch keinesfalls ein über reine Betriebskosten hinausgehendes Entgelt verlangt werden, da andernfalls die Eigenschaft als Bitteleihevertrag verloren gehen könnte. Die Bittleihe darf nämlich nicht dazu genutzt werden, zwingende Bestimmungen des Mietrechtes zu umgehen.

Auch bei zu hoch gegriffenen pauschalierten Betriebskosten könnte eine Miettangente angenommen werden, woraus ein nur schwer auflösbares, unbefristetes Mietverhältnis entstehen könnte.

Das Muster für eine unentgeltliche Bittleihe (Prekarium) finden Sie hier:
 20220315_Muster_Bittleihe.pdf herunterladen (0.11 MB)



15.03.2022

Newsletter abonnieren

 Bleiben Sie auf dem Laufenden! Wir informieren Sie regelmäßig über spannende Themen rund um die Stadt Baden bei Wien.

Jetzt anmelden
Karte Baden bei Wien