BadenCard NEU

Bauhof der Stadtgemeinde Baden

Häufig gestellte Fragen zur Baden Card NEU

Wie lange ist meine Baden Card gültig?

Die Baden Card ist 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und berechtigt Sie dazu, 52 Mal pro Jahr ins Altstoffsammelzentrum Baden einzufahren.


Warum muss ich persönlich ins Rathaus kommen?

  • Ein persönliches Erscheinen ist nur 1x notwendig. Dies ist erforderlich, da für die Freischaltung der Karte ein persönlicher Code erstellt werden muss. Zudem benötigt die Stadtgemeinde die Angabe einer Email-Adresse bzw. Telefonnummer, damit wir Sie rechtzeitig verständigen können, bevor Ihre Karte abläuft. Dadurch wird es in den Folgejahren möglich sein, die BadenCard via Online-System zu verlängern. Bitte beachten Sie, dass die Verständigung über den Ablauf der Karte eine zusätzliche Serviceleistung der Stadtgemeinde darstellt. Die Stadtgemeinde bemüht sich dieses Service bereitzustellen, kann dieses jedoch nicht garantieren. Ein Entfall der Verständigung über den Ablauf hat jedenfalls keine Auswirkung auf die Gültigkeitsdauer der Karte von einem Jahr.“


Warum ist ein Umstieg auf die neue BadenCard notwendig?

  • Der Austausch auf die neue Karte ist aus technischen Gründen erforderlich, da es bei den älteren, bestehenden BadenCards immer häufiger zu Schwierigkeiten bei der Einfahrtsschranke gekommen ist. Überdies ist die neue Karte wesentlich robuster und muss nicht mehr gesteckt werden. Ein einfaches Anhalten an das Messgerät der Schrankenanlage ist künftig ausreichend.


Warum wird nur eine Karte pro Haushalt ausgestellt?

  • Die Beschränkung auf eine BadenCard pro Haushalt wurde aufgrund des immer häufiger aufgetretenen Missbrauchs notwendig.



Was kostet die BadenCard?

  • Die Jahresgebühr für bereits bestehende BadenCards beläuft sich auf 10€ und beinhaltet 52 Einfahrten pro Jahr.
  • Die Gebühr für eine neu ausgestellte BadenCard (ebenfalls 52 Einfahrten/Jahr) beträgt 15€ und beinhaltet die Neuausstellung samt Jahresgebühr. In den Folgejahren beläuft sich die Jahresgebühr auf 10€.


Bitte bringen Sie für alle Anliegen einen amtlichen Lichtbildausweis mit!

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Online-Verlängerung der Baden Card

04.01.2021