Baden ermöglicht private E-Ladesäule auf öffentlichem Grund

Baden ist seit Jahren eine der führenden Gemeinden in der Elektromobilität und ermöglicht auch Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen Stromladesäulen auf öffentlichem Grund zu errichten. Durch eine Sondernutzungsvereinbarung können in bestimmten Stadtzonen, und wenn die Einzelfallprüfung den Standort für geeignet anerkennt, Ladesäulen neben der öffentlichen Parkfläche am Gehsteig errichtet werden. Entscheidende Kriterien zur Genehmigung sind unter anderem, dass der Hausbesitzer am eigenen Grund keine Möglichkeit hat sein E-Auto zu laden, der Stromanschluss aus dem eigenen Haus kommt und der Standort außerhalb von blauen Kurzparkzonen liegt.

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E-Ladestelle-privat-REGELBLATTBaden unterstützt damit die Verbreitung der Elektromobilität und ermöglicht in der e5-Gemeinde, dass E-Autobesitzer vor ihrem Haus auf ihre Kosten eine E-Ladestelle errichten können.

Der Errichter einer Stromtankstelle kann entscheiden, ob er an der Ladesäule nur einen Stecker für sich vorsieht, oder auch für andere E-AutofahrerInnen einen öffentlichen Stecker installiert. Der Besitzer der Ladesäule legt dazu selbst ein passendes Tarifmodell für Ladevorgänge von dritten Nutzern fest. 


Muster eines Sondernutzungsvertrags:

2022_Muster_f._Sondernutzungsvertrag_f._E-Ladestation.pdf (0.13 MB)


Regelblatt private Stromladestelle:

Regelblatt 2023 priv-E-Ladestelle.pdf herunterladen (0.66 MB)


Schema private Ladesäule auf öffentlichem Raum:

Ladesäule_Privat_öff_Raum_Schema_Baden.pdf (0.04 MB)


Weitere Informationen unter:

Abteilung Energie und Klima der Stadtgemeinde Baden

Dr. Gerfried Koch
Tel.: +43 2252/86800-233
energiereferat@baden.gv.at

11.08.2020