PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie Speicher sind ab 1. Jänner 2024 von der Umsatzsteuer befreit. Der Wegfall der Steuer gilt auch für Balkonkraftwerke, die höchstens 800 Watt an Leistung liefern und an einer Steckdose angesteckt werden.
Das bedeutet: Für viele private PV-Anlagen sind keine Förderanträge (Bundesförderung) mehr notwendig.
Fristen: Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.
Informationen: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/energie_sparen/1/Seite.2430320.html