CORONA - SCHNELLTEST IN BADEN

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Abfrage Testergebnis

•    Eine Anmeldung ist über www.testung.at/anmeldung möglich.

•    Info-Hotline zu den Coronavirusschnelltests am 12. und 13. Dezember  in Baden: 02252/86800-200, -219

•    Insgesamt werden in der Stadt 17 Teststraßen in 7 Testsprengeln eingerichtet.

•    Auf www.testung.at finden Sie weiterführende Informationen


Wo erfahre ich mein Testergebnis?

•    Grundsätzlich ist das Testergebnis online unter www.testung.at/ergebnis online abrufbar.
•    Wurde eine gültige Handynummer angegeben, erhalten Sie eine SMS mit ihrem Testergebnis.
•    Sollten Sie Ihr Ergebnis nicht abgefragt haben und nach einigen Tagen auch nicht von der Bezirkshauptmannschaft kontaktiert worden sein, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Testergebnis negativ ist.

Wie erfährt aber jemand, der weder über ein Mobiltelefon noch über Internet verfügt, sein Testergebnis?
•    Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Abfrage haben, steht Ihnen das Bürgerservice am Montag, 14. Dezember  von 8 – 13 Uhr, Dienstag, 15. Dezember von 8 – 13 und 16 bis 19 Uhr sowie Mittwoch, 16. Dezember von 8 – 13 Uhr für eine Abfrage Ihres Testergebnisses zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass das Erfragen von Testergebnissen aus Datenschutzgründen nur bei PERSÖNLICHER Vorsprache möglich ist und nur nach Vorlage des Proben-QR-Codes, der Nennung des Geburtsdatums und der Vorlage eines Lichtbildausweises möglich ist. Testergebnisse können nicht telefonisch abgefragt werden!!!
•    Ohne Proben-Code ist eine Ergebnisabfrage ebenfalls unmöglich.

Kann das Ergebnis telefonisch abgefragt werden?
•    Nein, das ist nicht möglich, da es sich beim Testergebnis um sensible persönliche Daten handelt und am Telefon nicht nachvollzogen werden kann, ob es sich beim Anrufer um eine auskunftsberechtigte Person handelt.

Kann die getestete Person eine Vertrauensperson zum Gemeindeamt schicken, um ihr Testergebnis abzufragen?
•    Sollten Sie weder einen Online-Zugang haben, noch über ein Handy verfügen, das SMS empfangen kann und auch persönlich nicht zum Gemeindeamt kommen können, so ist es möglich, eine Vertrauensperson mit der Testabfrage zu betrauen. In diesem Fall ist es erforderlich, folgende Unterlagen mitzubringen:  Probencode der getesteten Person, Geburtsdatum der getesteten Person sowie eine unterschriebene Einwilligung (Vollmacht), welche die Vertrauensperson bevollmächtigt, das Testergebnis für Sie zu erfragen.

02.12.2020