Dienststellen zur Nacherfassung von Flüchtlingen eingerichet

Ukraine

Seit 12.03.2022 ist die Vertriebenen-Verordnung gem. § 62 des Asyl-Gesetzes in Kraft, aufgrund derer sich Geflüchtete aus der Ukraine fremdenpolizeilich registrieren lassen können, um einen Ausweis für Vertriebene ausgestellt zu bekommen.

Personen, die über die Bundesbetreuungs- und Unterstützungsagentur (BBU) in einem „Empfangszentrum“ untergebracht sind, werden dort auch registriert.

Nacherfassung von ukrainischen Flüchtlingen an zwei Polizeidienststellen möglich
Es sind jedoch auch zahlreiche Geflüchtete in Privatquartieren untergekommen, ohne vorher ein „Empfangszentrum“ durchlaufen zu haben.
Um auch diesen Personen zeitnah die Möglichkeit bieten zu können, sich registrieren zu lassen, werden im Bereich der Landespolizeidirektion Niederösterreich im ersten Ansatz zwei Nacherfassungsdienststellen eingerichtet:

•  Polizeiinspektion Schwechat Fremdenpolizei, 1300 Flughafen, Weststraße Objekt 988
Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/3292-100

•  Polizeianhaltezentrum St. Pölten, 3100 St. Pölten, Linzer Straße 47
Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 059133/35-1911


•  Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), 2700 Wiener Neustadt, Maria Theresien-Ring 9
Kontakttelefonnummer für die Terminvereinbarung: 0591 33/37-1 903
Öffnungszeiten für die Erfassung: Mo - Fr, 8 - 18 Uhr

Datenerfassungsblatt_Ausweis_Vertriebene.pdf herunterladen (0.2 MB)


16.03.2022

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