Ein neuer Beschützer für Badens Weinberge und Felder

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Feldschutzorgan

Bürgermeister Dipl.-Ing. Stefan Szirucsek und Stadtamtsdirektor HR Mag. Roland Enzersdorfer mit dem frischgebackenen Feldschutzorgan der Stadt Baden, Johannes Knollmüller. ©psb/sap

Badens Weingärten und Felder wurden seit dem Corona bedingten Lockdown im März vermehrt zum Ziel unbefugter Benützung und Diebstahls. So lassen etwa viele Hundebesitzer ihre Vierbeiner außerhalb von Siedlungsgebieten vermehrt ohne Leine und Maulkorb laufen und gefährden damit den Tierbestand, aber auch eine sprunghaft angestiegene „Selbstbedienung“ bei Weintrauben, ja sogar ganzer Weinreben, nahm in jüngster Zeit überhand.

„Daher hat sich der Weinbauverein diesbezüglich bei mir gemeldet und um Unterstützung gebeten“, erläutert Bürgermeister Stefan Szirucsek seine Beweggründe, Johannes Knollmüller als neues Feldschutzorgan anzugeloben. „Herr Knollmüller ist bereits als Jagdschutzorgan tätig und verfügt als Polizist auch über ein hohes Maß an Know-How, wenn es darum geht, bei Fehlverhalten einzuschreiten und auch entsprechende Maßnahmen zu setzen.“

Was ist ein Feldschutzorgan?

  • Feldschutzorgane arbeiten ehrenamtlich und sind mit einem Ausweis ausgestattet. Sie sind befugt, Personen, die einer unbefugten Benützung, Verunreinigung, Beschädigung, Vernichtung oder Aneignung fremden Feldgutes verdächtig erscheinen, zum Zwecke der Feststellung der Identität anzuhalten und Anzeige zu erstatten. Ebenfalls sind Feldschutzorgane dazu befugt, zum Zwecke der Vorführung vor die zur Durchführung des Strafverfahrens zuständige Behörde festzunehmen, wenn der Betretene im begründeten Verdacht steht, dass er sich der Strafverfolgung zu entziehen versucht oder trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht.

Der Rahmen der von der Bezirkshauptmannschaft verhängten Strafen beträgt bis zu 1.500 €.

03.09.2020