Energie-Förderung Baden erweitert

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In der Gemeinderatssitzung vom 26.9.2017 wurde die Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen durch die Stadt Baden neu adaptiert und um einige wichtige Punkte erweitert.

Förderung gibt es seit 1. Oktober 2017 nunmehr für folgende Maßnahmen:

  • Solaranlagen zur Beheizung und Warmwasserbereitung
  • Photovoltaikanlagen
  • Fernwärmeanschluss
  • Nachträgliche Wärmedämmung einzelner Bauteile
  • E-Ladestellen mit öffentlichem Zugang
  • Innovative Energieprojekte
  • Lastenräder
  • Energieberatung

Neu im Programm sind die Förderungen für E-Ladestellen, Lastenräder und innovative Energieprojekte. Einen innovativen Förderansatz hat Baden auch bei der Photovoltaik. Es wird die PV-Anlage höher gefördert, wenn an derselben Adresse auch ein Elektro-Auto angemeldet ist und als Stromspeicher fungiert.

Förderungswerber können natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Baden, Gemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Vereine mit Sitz in Baden und kommunalsteuerpflichtige Unternehmen mit förderungswürdigen Objekten in der Stadt Baden sein.

Die Förderung muss mittels eines Ansuchens unter Beilage der erforderlichen Unterlagen bis spätestens 6 Monate nach Errichtung bzw. Anschaffung beantragt werden.

Die detaillierte Förder-Richtlinie sowie das Antrags-Formular sind im Klima-und Energiereferat und im Bürgerservice und nachstehend als Download erhältlich.

RICHTLINIE zur Förderung energiesparender Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden

FÖRDERANTRAG - energiesparende Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden

Für telefonische Auskünfte steht auch das Team des Energiereferates unter 02252-86800-237 / 233 / 235  gerne zur Verfügung. 

26.11.2019