Förderungen für energiesparende Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden

Baden fördert seit 13 Jahren energiesparende Maßnahmen, dabei erhalten Bürgerinnen und Bürger in Baden Investitionszuschüsse, beispielsweise für die Errichtung von Photovoltaik- oder Solaranlagen, Fernwärmeanschlüsse, Objektbegrünungen oder die Anschaffung von Lastenrädern. Seit 27. September 2023 ist die neue Förderrichtlinie der Stadtgemeinde Baden gültig. 

Energiesparende Maßnahmen Stadtgemeinde Baden


Die neue Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen in der Stadtgemeinde Baden baut auf den Erfahrungen der letzten Jahre auf und berücksichtigt die veränderte energiepolitische Situation seit 2022. Die bereitgestellten Steuermittel sollen zielgerichtet Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz in Baden einerseits zur energiesparenden Ertüchtigung der Häuser, und andererseits zu klimabezogenen Handlungen eingesetzt werden. Mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln sollen Anreize für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, um im eigenen Wirkungsbereich den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Damit werden nachhaltige Investitionen unterstützt, eine noch bessere Lebensqualität in Baden gefördert und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der in der Klimastrategie der Stadtgemeinde Baden festgelegten Ziele geleistet.



Die Förderung von Solar- und PV-Anlagen wird weiterhin unterstütz. Die maximal geförderte Anlagengröße wird von 5 auf 7 Kilowatt Leistung vergrößert. Der Fördersatz je kW installierter Leistung beträgt 125,- € je kW; eine gleichzeitige Förderung durch andere Förderstellen ist zulässig.

Die Sanierung durch Wärmedämmung wird zusätzlich unterstütz, da nun auch der Fenstertausch gefördert wird. Der Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen wird durch einen Bonus belohnt.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Trinkwasser wird künftig immer wichtiger. Aus diesem Grund wird als neue Maßnahme die Errichtung von Regenwassernutzanlagen mit max. 1.000,- € gefördert. Diese Maßnahme trägt zur Reduktion des Trinkwasserverbrauchs bei.

Die Einreichung von Dach- und Fassadenbegrünungen wird deutlich vereinfacht; Baden bleibt weiterhin eine der wenigen Städte in Österreich die diese Maßnahme zur Klimawandelanpassung fördern.


Die Förderrichtlinie und das Antragsformular sind im Klima-und Energiereferat sowie im Bürgerservice erhältlich. Online stehen die Unterlagen hier zur Verfügung.


Förderbare Energieeffizienzmaßnahmen ab 27.09.2023:

  • Solaranlagen zur Beheizung und Warmwasserbereitung
  • Photovoltaikanlagen
  • Fernwärmeanschlüsse
  • Nachträgliche Wärmedämmung inkl. Fenster/Glastausch
  • Lastenräder
  • Dachbegrünungen
  • Fassadenbegrünungen
  • Regenwassernutzanlagen

Förderwerber und Förderwerberinnen können volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Baden, Gemeinschaften nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder Vereine mit Sitz in Baden sein.
 
 Ansuchen um Förderung nach dieser Richtlinie sind samt den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 3 Monate nach Zahlungsnachweis, einer die Fördersumme übersteigenden Rechnung, der zu fördernden Maßnahme beim Energiereferat der Stadtgemeinde Baden eingereicht werden. 

Sollten beim Förderantrag Unterlagen fehlen, werden Sie vom Energiereferat einmalig aufgefordert, diese nachzureichen. Die Unterlagen müssen innerhalb von 2 Monaten ab erfolgter Aufforderung in der Förderstelle einlangen. Ansonsten gilt der Förderantrag als zurückgezogen.


PV- oder Solar-Projekt in Badener Schutzzonen

Liegt das Objekt in einer Schutzzone, muss vor Umsetzung des Projekts von der Baudirektion Baden eine schriftliche Freigabe bzw. Kenntnisnahme einer Bauanzeige eingeholt werden.

Folgende Dokumente sind für eine Prüfung durch die Baudirektion Baden in jedem Fall erforderlich:

  • Pläne und Projektbeschreibung mit eingezeichneter PV-Anlage
  • Fotos von straßenseitiger Gebäudeansicht
  • Falls vorhanden: technische Datenblätter zur PV-Anlage und Montage 

Auskunft und Einreichung bei der Baudirektion Baden:
Tel: + 43 2252 86 800-350, E-Mail bau@baden.gv.at

Nachträgliche Wärmedämmung

Gemäß §15 Abs. 1 Z.2 lit. d NÖ Bauordnung 2014 ist die nachträgliche Herstellung einer Wärmedämmung bei Gebäuden anzeigepflichtig.

In Kienastberger, Stellner-Bichler, NÖ Baurecht, Wien, 2022, S. 206 wird klargestellt, dass von diese Bestimmung auch Dämmmaßnahmen im Bereich des Daches und über der obersten Geschoßdecke betrifft.

Bauanzeige: https://www.baden.at/de/Bauen_und_Wohnen

Auskunft und Einreichung bei der Baubehörde Baden:

Tel: +43 2252 86 800-375, E-Mail baubehoerde@baden.gv.at 

Weitere Informationen:
 
Klima- und Energiereferat
 Tel.: +43 2252/86800-233
energiereferat@baden.gv.at

27.09.2023