Radboxen für das Strandbad Baden

Radboxen Strandbad

Foto © C.Kollerics Im Bild v.ln.r.: Kurt Staska, Bürgermeister Stefan Szirucsek, Vizebürgermeisterin Helga Krismer und Gerfried Koch ©c.kollerics

Radboxen ergänzen ab sofort das Angebot der Radinfrastruktur beim Strandbad Baden. Insbesondere teure Räder können nun während des Badeaufenthalts sicher abgestellt werden.

Bürgermeister Stefan Szirucsek und Vizebürgermeisterin Helga Krismer betonen: „Viele Gäste des Strandbad Baden kommen umweltfreundlich mit dem Radl zum Schwimmbad. Seit Jahren gibt es die Nachfrage nach einer zusätzlichen, sicheren Abstellmöglichkeit, insbesondere für teure Sporträder und e-bikes. Mit den ersten fünf Radboxen schaffen wir nun ein neues Angebot. Wir werden uns in diesem Sommer genau ansehen, wie gut diese Radboxen angenommen werden, und dann Ausbauvarianten prüfen.“

An schönen Sommertagen sind die 270 Radständer sehr gut belegt, und besonders Sportler:innen, welche die Kombination Radfahren und Schwimmen im Strandbad Baden nutzen, waren bisher auf der Suche nach einem sicheren Abstellort für ihre wertvollen Räder.

Zu den Nutzungsbedingungen zählen unter anderem, dass die Radboxen nur für Strandbadbesucher:innen während der Öffnungszeiten des Bades, und nur für eine Tagesbenutzung zur Verfügung gestellt werden. Eine längerfristige Belegung der Radboxen ist nicht erlaubt. 

Die Radboxen beim Strandbad ergänzen das bereits umfassende Angebot für klimaschonende Mobilität in Baden und sind eine der Umsetzungsmaßnahmen in der Klimamodellregion Baden.


Nutzungsbedingungen Radboxen während der Strandbadsaison

DiesNutzungsbedingungen Radbox Strandbade Nutzungsbedingungen regeln die Bereitstellung einer Radbox zur versperrten Aufbewahrung eines Fahrrads am Parkplatz des Thermalstrandbades Baden. 

Freie Boxen können nach Einwurf einer Pfandmünze mit dem im Schloss vorhandenen Schlüssel versperrt werden.
Die Radbox darf ausschließlich für die Aufbewahrung von Fahrrädern und Radzubehör wie zB: Radanhänger, Kindersitz, Helm genutzt werden. Wertgegenstände sind zu entfernen. 

Es ist nicht erlaubt, sonstige oder verderbliche Dinge in der Radbox zu lagern, da damit Tiere angelockt werden und die Dinge kaputt gehen können. 

Die Radbox ist ausschließlich zur Tagesnutzung für Gäste des Thermalstrandbades für den Zeitraum ihres Aufenthaltes im Strandbad vorgesehen.

Radboxen, die über den Öffnungszeitraum des Strandbades des jeweiligen Tages verschlossen bleiben, können geräumt werden. Geräumte Gegenstände können binnen einer Woche im Strandbad gegen ein pauschales Nutzungsentgelt von € 50,-- wieder ausgelöst werden, sofern der auszulösende Gegenstand eindeutig zugeordnet werden kann. 

Der Verlust des Radbox-Schlüssels ist an der Strandbadkasse zu melden und hat  der Nutzer/ die Nutzerin der Radbox die Kosten des Ersatzschlosses und der Montage des neuen Schlosses zu tragen. 

Wurde die Radbox aufgebrochen, ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dies ehestmöglich an der Strandbadkasse zu melden. 

Bei Verlust des Schlüssels für die Radbox kann der eingelagerte Gegenstand nur bei Nachweisbarkeit rechtmäßiger Besitzverhältnisse ausgefolgt werden, um eine missbräuchliche Ausgabe zu verhindern. 

Es entsteht kein Verwahrungsvertrag. Die Stadtgemeinde Baden übernimmt keine Haftung für eingestellte Räder, deren Zubehör und/oder Wertgegenstände. Die Haftung für Personen- und Sachschäden wird ausgeschlossen.

Die Benutzung der Radbox erfolgt auf eigene Gefahr. 

Für die Stadtgemeinde Baden
DI Stefan Szirucsek
Bürgermeister

20.05.2022