Raus aus Öl und Gas für Private - Bundesförderung

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Die Bundesförderung „raus aus Öl und Gas“ wird für Privatpersonen vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gefördert und unterstützt den Umstieg von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige Heizungssysteme für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser sowie für den mehrgeschossigen Wohnbau um einen weiteren wesentlichen Beitrag in Richtung Klimaneutralität Österreichs zu leisten.

Förderungsmittel für „raus aus Öl und Gas“ für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien.

Raus aus Öl und Gas für Private

Raus aus Öl und Gas für Private – Ein-/Zweifamilien und Reihenhäuser
 Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“. 

Alle Informationenzur Förderung finden Sie im Informationsblatt sowie hier


Raus aus Öl und Gas für Private – Mehrgeschossiger Wohnbau
 
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“. Zusätzlich werden bei einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems die dafür anfallenden Mehrkosten extra gefördert.

Wird neben dem Heizungstausch auch eine thermische Gebäudesanierung durchgeführt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen des „Sanierungsscheck im mehrgeschoßigen Wohnbau“ gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.sanierungsscheck21.at/mgw.

Alle Informationen zur Förderung finden Sie im Informationsblatt sowie hier


22.04.2021