Sanierungsscheck für Private - Bundesförderung

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Der Sanierungsscheck für Private unterstützt thermische Gebäudesanierungen und wird vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gefördert um einen weiteren wesentlichen Beitrag in Richtung Klimaneutralität 2040 Österreichs zu leisten.

Das Energiereferat der Stadtgemeinde Baden informiert zum Sanierungsscheck 2021/22 der Umweltförderung des Bundes: Gefördert wird die thermische Sanierung im privaten Wohnbau sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser als auch für den mehrgeschossigen Wohnbau.

Sanierungsscheck für Private – Ein und Zweifamilienhaus 2021/2022
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40% führen sowie Einzelbauteilsanierungen. Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen 2.000 Euro und 6.000 Euro. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können max. 30% der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.

Sanierungsscheck für Private

Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren 


Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.

Alle Informationen zur Förderung finden Sie im Informationsblatt sowie auf der Homepage der Umweltförderung hier


Sanierungsscheck für Private – Mehrgeschossiger Wohnbau 2021/2022
Gefördert wird die thermische Sanierung im privaten Wohnbau für mehrgeschossige Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig ist die umfassende Sanierung nach klimaaktiv Standard. 

Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.

Förderungsanträge können von GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigter Vertretung (z.B. der Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten gestellt werden.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt sowie auf der Homepage der Umweltförderung hier.

26.03.2021