Verbrennen im Freien verboten

Die Stadtpolizei Baden weist darauf hin, dass das punktuelle Verbrennen von biogenem Material aus landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Haus- und Hofbereichen im Freien, also z. B. aus Schrebergärten und Hausgärten, ganzjährig verboten ist. Biogenes Material ist zu kompostieren, über die Biotonnen oder beim städtischen Bauhof zu entsorgen.
Übertretungen haben eine Anzeige zur Folge und werden mit Strafen bis zu 3.633 Euro bestraft.

06.11.2019