Einmalige nichtrückzahlbare Zuschüsse - Richtlinien

an Klein- und Mittelbetriebe und an Buschenschenker für Lokalrenovierungen und / oder die Erneuerung der Lokaleinrichtung

1.)
Förderungsart
Die Stadtgemeinde Baden gewährt einen einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschuss gem. Punkt 5.) für Lokalrenovierungen und / oder Erneuerung der Lokaleinrichtung an die Besitzer von im Bereich der Stadtgemeinde Baden situierten gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben und Buschenschanklokalen.

Formulare