Energieversorgung, Sanierung und Neubau

Ich interessiere mich für Fernwärme, an wen kann ich mich wenden?

Ich möchte eine PV- oder Solar-Anlage errichten, an wen kann ich mich wenden und was muss ich beachten?

  • Hier haben wir Ihnen einige Informationen für die Errichtung von PV-Anlagen zusammengestellt:

  • LandkarteSolar GIS

Da bei der Nutzung der Sonnenenergie der erzielbare Ertrag wesentlich von der optimalen Positionierung und Ausrichtung der Photovoltaik-Anlage abhängig ist, wurden die Dachflächen anhand von Ausrichtung, Dachneigung und Sonnenscheindauer (z.B. Nahverschattung durch Bäume etc.) im Auftrag der Stadtgemeinde Baden von der EVN.geoinfo im Jahr 2015 klassifiziert.

 

Die Karte ist öffentlich unter https://baden.msgis.net/ zugänglich.

Im Suchfenster können Sie Ihre Adresse eingeben und beim Karteninhalt bitte „Klima & Energie - Solarpotential“ auswählen. Legende: https://baden.msgis.net/30604_Legende_Solarpotenzial.pdf

 

 

  • PV- oder Solar-Projekt in Badener Schutzzonen

Liegt das Objekt in einer Schutzzone, muss vor Umsetzung des Projekts von der Baudirektion Baden eine schriftliche Freigabe bzw. Kenntnisnahme einer Bauanzeige eingeholt werden.

Folgende Dokumente sind für eine Prüfung durch die Baudirektion Baden in jedem Fall erforderlich:

  • Pläne und Projektbeschreibung mit eingezeichneter PV-Anlage
  • Fotos von straßenseitiger Gebäudeansicht
  • Falls vorhanden: technische Datenblätter zur PV-Anlage und Montage 

 Auskunft und Einreichung bei der Baudirektion Baden:

Tel: + 43 2252 86 800-350, E-Mail bau@baden.gv.at 

Ich möchte eine Erdwärmepumpe installieren, wo erfahre ich ob Tiefenbohrungen an meinem Grundstück zulässig sind?

Auskunft zu Tiefenbohrungen
Herr Andreas Rohrer
Heilquellverwaltung Abteilung Bauen und Infrastruktur Stadtgemeinde Baden
Tel: +43 2252 86 800-321
andreas.rohrer@baden.gv.at

 

Auflagenpunkte bei Wasser-Wasser-Wärmepumpen: 

  • Bei Tiefenbohrungen ist sicherzustellen, dass auf Grund der vorhandenen Schwefelquellen auf dem Gebiet der Stadt Baden nur geschlossene Systeme zur Anwendung gelangen.
  • Vor Durchführung der Bauarbeiten sind Erkundigungen über die Grundwassergegebenheiten und Einbauten im Bereich der vorgesehenen Bauarbeiten bei der Heilquellenverwaltung der Stadt Baden einzuholen.
  • Für den Fall, dass bei den Aushubarbeiten bzw. Bohrarbeiten Wasser zu Tage tritt oder Druckwasser angetroffen wird, ist die Heilquellverwaltung unverzüglich zu kontaktieren. Des Weiteren ist eine sofortige Untersuchung des ansehenden Grundwassers auf Hinweise auf Schwefelwasser durchzuführen, um eine eventuell bereits vorhandene Störung des Drucksystems mit einem Austritt von Schwefelwasser festzustellen.
  • Bei Auftreten von schwefelhaltigem Kluftwasser im Rahmen der Aushubarbeiten hat eine sofortige Verplombung mittels hochsulfatbeständigem Beton in ausreichender Stärke unter Berücksichtigung der höchstmöglichen Schwefelgehalte in den Badener Quellen von > 600 mg/l SO4 zu erfolgen. Die Verplombung ist mit einer Fotodokumentation inkl. einer Bestätigung der ausführenden Firma über die fachgerechte Ausführung der Arbeiten der Heilquellenverwaltung zu bestätigen.
  • Analyseberichte über zu Tage getretene Wässer sind von einer akkreditierten Prüfanstalt durchzuführen und in Kopie der Heilquellverwaltung der Stadt Baden zu übergeben.


Verordnung betreffend die Bestimmung eines Schongebietes zum Schutz der Heilquellen in Baden

Wie kann ich Energie sparen?

Ich möchte eine nachträgliche Wärmedämmung an meinem Objekt durchführen. Was muss ich beachten?

Bauanzeige bei nachträgliche Wärmedämmung

Gemäß §15 Abs. 1 Z.2 lit. d NÖ Bauordnung 2014 ist die nachträgliche Herstellung einer Wärmedämmung bei Gebäuden anzeigepflichtig. In Kienastberger, Stellner-Bichler, NÖ Baurecht, Wien, 2022, S. 206 wird klargestellt, dass von diese Bestimmung auch Dämmmaßnahmen im Bereich des Daches und über der obersten Geschoßdecke betrifft.

Bauanzeige: https://www.baden.at/de/Bauen_und_Wohnen

Auskunft und Einreichung bei der Baubehörde Baden.

Baubehörde Stadtgemeinde Baden

Tel.: 02252 86800-375 

E-Mail: baubehoerde@baden.gv.at

Parteienverkehr: Mo, Di, Fr 8-12 Uhr, Di 16-19 Uhr

13.04.2022